Bezug von neuen Tafeln bei Lüem, Hendschiken und Schild, Wallbach

Gemäss § 21 AJSV sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. § 27 Abs. 1 lit. a AJSV besagt, dass die Aufsicht für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Jagdaufsicht zu erfüllen ist.

Seit mehreren Jahren führt JAGDAARGAU zusammen mit den Aargauer Kynologen (KVAK) das Präventionsprojekt „a de Leine isch er en Feine“ durch. Es soll die Jagdaufsicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Information auf den Tafeln sollen die Hundehaltenden auf die viermonatige Leinenpflicht hingewiesen werden. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigten den Nutzwert dieses Projektes.

Gemäss Entscheid des Vorstandes von JAGDAARGAU wird das Projekt auch in den nächsten Jahren weitergeführt. Nach mehreren Jahren der Prävention, sollen nun die fehlbaren und renitenten Hundehaltenden in Pflicht genommen werden. Gemäss Absprache mit dem Verband der Aargauer Regionalpolizei kann die Jagdaufsicht gemeinsame Kontrollen mit der zuständigen Regionalpolizei durchführen. So werden die fehlbaren Hundehaltenden ins Recht gesetzt und müssen strafrechtliche Folgen in Kauf nehmen. Wir empfehlen der Jagdaufsicht bei entsprechenden Problemen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Infotafeln „a der Leine isch er ein Feine“ sind zum Teils verwittert oder von Vandalen zerstört oder beschädigt worden. Ersatz (max. 10 Stück pro Jagdgesellschaft) können bis Ende April bei

-    Getränkehandel Daniel Lüem, Industriestr. 11, 5604 Hendschiken (062 885 60 70) oder,

-    Schild Waffen AG, Jean-Paul Schild, Kohlackerstr. 12, 4323 Wallbach (061 861 14 27) 

innerhalb der jeweiligen Geschäftsöffnungszeiten bezogen werden. Besten Dank den beiden Jagdkameraden für die aktive Mithilfe.

Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht Vizepräsident Thomas Laube (thomas.laube@bluewin.ch) gerne zur Verfügung.

 

Leinenpflicht

„A de Leine isch er en Feine“

Der Kantonalverband Aargauer Kynologen KVAK und unser Verband Jagd Aargau haben eine gemeinsame, kantonsweite Aktion lanciert. Damit wollen wir die Aufmerksamkeit der Hundehalter und aller Waldbesucher für die Anliegen von Fauna und Flora im Wald verbessern. Lesen Sie unser neustes Mitteilungsblatt.

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Leinenpflicht im Wald

„A de Leine isch er en Feine“: Unter diesem Titel wenden sich Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) mit einem Faltblatt und mit Stellplakaten an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Am 1. April beginnt die Leinenpflicht.

Die Leinenpflicht ist in § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) klar geregelt. In § 21 AJSV wird unter Absatz 1 festgehalten: „Hunde sind im Wald und am Waldsaum vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.“

In zweiten Abschnitt wird präzisiert: „Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Anlässe zur Prüfungsvorbereitung und zu Prüfungen von Sanitäts- und Katastrophenhunden in SKG-Vereinen benötigen eine Bewilligung.“ Deshalb trainieren Sanitäts- und Rettungshunde-Gruppen der anerkannten Vereine stets nur in gegenseitiger Absprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften im Wald.

Sensibilisierung ohne Mahnfinger

Das Faltblatt mit seinem sympathischen Auftritt – der ohne erhobenen Mahnfinger auskommt - weist aber nicht bloss auf die gesetzlichen Grundlagen für die Leinenpflicht, sondern auch auf die wichtigsten allgemeingültigen Verhaltensregeln für eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Führung der treuen vierbeinigen Begleiter hin. Das Faltblatt enthält zudem Wissenswertes über den Lebensraum Wald und Waldrand.

Auslöser für die Zusammenarbeit von Jagd Aargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen – die schweizweit einmalig sein dürfte – war die Umfrage von Jagd Aargau im Herbst 2014 unter den Jagdgesellschaften. Daraus ging unter anderem hervor, dass 98 von 131 Jagdgesellschaften in den vorangegangenen fünf Jahren Wildabgänge durch Hunderisse zu verzeichnen hatten. 33 Jagdgesellschaften hatten zudem eine Zunahme der Hunderisse festgestellt. Aus der Umfrage ist aber auch hervorgegangen, dass sich 60 Prozent der Hundeführerinnen und Hundeführer an die Bestimmungen über die Leinenpflicht halten würden.

Die Jagdgesellschaften erhalten in den nächsten Tagen 20 Tafeln und 50 Flyer. Die Tafeln sind so konzipiert, dass sie möglichst vor dem 1. April an Stellen montiert werden, die von Waldspaziergängern frequentiert werden. Nach dem 31. Juli sollen sie wieder abgehängt und für das kommende Jahr eingelagert werden. So können wir sie in den Folgejahren wieder verwenden und die Aufmerksamkeit damit erneut wecken.

Die Flyer sind zum Verteilen bei Begegnungen im Wald. Wir bitten euch jedoch eindringlich, nicht als «Polizei im Wald» aufzutreten, sondern die Waldbesucher mit Rat und Aufklärung auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen. Wir sind überzeugt, dass im konstruktiven Dialog am meisten Wirkung erzielt wird. Selbstverständlich können Unbelehrbare wie bis anhin in letzter Konsequenz verzeigt werden.

Für die wertvolle Mitarbeit danken euch die Vorstände des Kantonalverbandes Aargauer Kynologen KVAK und Jagd Aargau vielmals.

Dokumente

> Flyer "A de Leine isch er en Feine"

> Mitteilungsblatt Nr. 16, März 2017: Gemeinsame Aktion zur Leinenpflicht im Wald