Angebot Hundekurse, Seminare und Prüfungen 2022
Die Hundekommission JagdAargau ist aktiv und bietet ganz unterschiedliche Hundekurse an. Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam:
Angebot | Vorbereitungskurse | Prüfungsdatum | Details »Link | |
Allgemein |
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Gehorsamsausbildung und -prüfung |
Leinenführigkeit |
8. April 2022 | 18. Juni 2022 | » Gehorsam |
Nordwestschweizerisch |
Präsentation der Jagdhunde und ihrer Arbeiten vor und nach dem Schuss |
10. April 2022 | » NWS Jagdhundetag | |
Stöbern |
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Praxisseminar |
Herausforderung und Chancen mit dem Stöberhund |
sobald genügend Anmeldungen |
» Grundlagenseminar | |
Nachsuchen |
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Grundseminar |
Anforderungen, |
laufend ab 5 Personen |
» Praxiswissen | |
Wasser- / Apportieren |
Schussfest, |
13. Mai 2022 | 3. Sept. 2022 | » Wasser/Apport |
Schweiss- und Fährtenschuh |
gem. Prüfungsreglement |
Ausbildung und Training in den Jagdhundegruppen |
4. Sept. 2022 | » Schweiss/Fährtenschuh |
Anschuss-Seminar |
Vor dem Schuss Anschüsse im Feld untersuchen, Energie und Wirkung, Hilfsmittel |
Theorie und |
24. Sept. 2022 | » Ausschreibung |
Biberbeauftragte Aargau
Gebietsaufteilung | Name | Wohnort | Telefon | Mail-Adresse | |
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Stahel Daniel | Villnachern | 079 878 7427 | d_stahel@bluewin.ch | |
Zwald Roland | Ehrendingen | 079 789 2549 | rzwald@bluewin.ch | ||
Karer Albert | Oberrohrdorf | 079 638 27 93 | albert.karer@karer.com | ||
Lüem Hanspeter | Gränichen | 079 734 8450 | h.lueem@graenichen.ch | ||
Amsler Thomas | Untersiggenthal | 062 835 4547 | thomas.amsler@ag.ch | ||
Koch Roland | Dottikon | 079 377 4760 | roland.koch@ag.ch |
Im Kanton Aargau werden die verschiedenen Herausforderungen im Umgang mit dem Biber in einem neuen Team angepackt. Die Sektion Jagd und Fischerei wird im Bibermanagement ab 2022 durch vier Biberbeauftragte unterstützt. Sie sind bei neu auftretenden Konflikten rund um den Biber die ersten Kontaktpersonen und können die Betroffenen, Anstösser, lokalen Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen, Gemeindeverwaltungen usw. beraten. Der Aufgabenbeschrieb geht aus dem Pflichtenheft hervor.
Die vier Biberbeauftragten teilen sich den Kanton in vier Kreisen auf. Tot oder verletzt aufgefundene Biber sind weiterhin der lokalen Jagdaufsicht zu melden.
Die auf Mandatsbasis amtierende Biberbeauftragten ziehen für allfällige weitere Abklärungen Cristina Boschi oder die Sektion Jagd und Fischerei bei. Cristina Boschi, eine Wildtierbiologin mit privatem Beratungsböro, kommt dann zum Einsatz, wenn schwierigere Konflikte zu lösen sind oder weitreichende Abklärungen gemacht werden müssen.
» Pflichtenheft Aargauer Biberbeauftragte
Vision Jagd 2025 - Offensiv-Strategie
Die Jagd hat sich im Lauf der Zeit mehrfach verändert und steht fortwährend einem Veränderungsprozess gegenüber. Nach der Ablehnung des revidierten Eidg. Jagdgesetzes 2020 stehen verschiedene offene Punkte zur Jagdausübung im Kanton Aargau an. Die Jagd, welche sich einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet fühlt, muss heutigen und zukünftigen Herausforderungen gerecht werden. JagdAargau will mit seiner Offensiv-Strategie in einer breiten Vernehmlassung Ideen für die zukünftige Jagdentwicklung erarbeiten.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 18. September 2021 die folgenden übergeordneten Zielen für die Jagdentwicklung im Grundsatz gutgeheissen:
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Die zukünftige Organisation und der Leistungsauftrag der Jagd im Aargau wird durch eine Planungsgrundlage "Jagd" umschrieben. Sie wird durch JagdAargau gemeinsam mit Anspruchsgruppen ausgearbeitet.
In einem zweistufigen Vorgehen sollen die Grundlagen von einer möglichst breiten und umfassenden Interessengemeinschaft für die nächsten Jahre herauskristalisiert werden.
Im ersten Schritt wurden am Zukunftsseminar die zukünftigen Herausforderungen unserer Jagd diskutiert. In einer zweiten Runde werden am Ergebnisseminar die Inputs diskutiert und ergänzt. Die Resultate bilden die "Planungsgrundlage Jagd".
Eignungsprüfung Apport und Wasser, 4. September 2021, Rekingen - Prüfungsbericht
9 Hundeführer/innen haben sich für die Prüfung angemeldet. Die Resultate waren sehr erfreulich. 7 erfolgreiche Gespanne durften den Prüfungsausweis, für das Modul Apport/Wasser, 1 Gespann für das Modul Apport, entgegennehmen. Herzliche Gratulation.
Zum guten Resultat beigetragen hat sicher der Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung. An 4 Übungstagen wurde in den Fächern Apportieren, Schussfestigkeit und Verlorensuche im Wasser geübt. Vielen Dank den Revierbesitzern, Diana Lenzburg, Rietenberg, Birrwil und Boswil, die uns das Übungsgelände und Wasser zur Verfügung gestellt haben. Thomas Laube und Hans Döbeli haben mich jeweils unterstützt und wir konnten zielführend mit den Hunden arbeiten. Danke Thomas und Hans.
Ebenfalls bedanken möchte ich bei allen Teilnehmern für ihr engagiertes Mitmachen und für die angenehmen gemeinsamen Stunden. Einen herzlichen Dank der Jagdgesellschaft Grütt Zurzach für das zur Verfügung stellen des Prüfungsgewässers in Rekingen.
» Prüfungsbericht Sepp Sticher
Die beste Tagesarbeit zeigte Sepp Gugerli mit seinem Grossen Münsterländer «Rocky», hier mit dem Richterteam.
Der Prüfungsleiter
Sepp Sticher
Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung 5. September 2021, Untersiggenthal - Prüfungsbericht
An der diesjährigen Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung in Untersiggenthal am 5. September 2021 haben rekordverdächtig 40 Gespanne teilgenommen, 29 auf der 500er und 11 auf der 1000er Fährte. 26 Hundegespanne haben bestanden.
Suchenheil und herzliche Gratulation!
Beste 500 m Schweiss-/Fährtenschuh-Arbeit:
Sandra Schmid Koch mit Inouk
Beste 1000 m Schweiss-/Fährtenschuh-Arbeit:
Simon Nussbaum mit Benji
» Prüfungsergebnisse Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung Kanton Aargau 2021
Weiterbildungskurs 2021 Wildegg
Der Vorstand der Vereinigung der Aargauer Jagdaufseher VAJ und die Sektion Jagd und Fischerei haben nach einjähriger Pause wieder zum Weiterbildungskurs eingeladen.
Programm:
1. Neuigkeiten zur Afrikanischen Schweinepest ASP
(Barbara Thür, Veterinärdienst Kanton Aargau)
» Massnahmen
2. Anschuss / Wildunfall – Aufgebot des Nachsuchegespanns
(Ruedi Angst und Thomas Laube)
» Anschuss/Wildunfall - Aufgebot des Nachsuchengespannes
» Die richtige Entscheidung am Anschuss
3. Umgang mit dem Biber
(Christian Tesini, Jagdverwaltung Aargau)
» Biber Totfunde
4. Krähenschäden verringern und Lockjagd im Tarnschirm
(Pius Vock und Reto Fischer)
Der Anlass war sehr gut besucht. Die Themen kamen äusserst interessant und lehrreiche an.
Vielen Dank allen Refrenten und den Organisatoren.
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Jäger und Förster gemeinsam für den Wald
Erstmals sind die Themen Waldbau und Jagd und deren gemeinsame Ziele in einem Leitfaden festgehalten. Aargauer Jäger erhielten dazu am Freitag in Unterlunkhofen auf einem Rundgang Einblicke in die Forstwirtschaft.
Lukas Scherrer, Aargauer Zeitung, 23. August 2021
Es ist ein lauer Spätsommerabend, die sinkende Sonne glitzert durchs Blätterdach und rund 30 Jäger schreiten über die Pfade des Waldstücks Bärhau. Sie folgen der Spur von Revierförster Christoph Schmid, der für den Forstbetrieb Mutschellen auch jenes Waldgebiet in Unterlunkhofen pflegt. Schmid zeigt den interessierten Waidmännern einige Holzkonstrukte auf einer Waldlichtung. 27 solcher Schutzbauten hat der Forstbetrieb in Zusammenarbeit mit der Jagdgesellschaft erbaut. «Hier ging der Hirsch die jungen Eichenpflanzen an», erklärt Schmid den Zuhörern. «Über die normalen Baumschutzgitter kann der Hirsch nur lachen, hier musste etwas Gröberes her.»
Die Schutzbauten auf der gut einen Hektar grossen Fläche sind das perfekte Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Forstbetrieben und der Jägerschaft. Denn, um eine stetige, artenreiche und naturgemässe Waldverjüngung – also die ökonomische und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes – zu erreichen, ist eine Absprache zwischen den Jagdgesellschaften, der Gemeinde und dem zuständigen Förster unerlässlich. Und genau dieses Wissen ist im Kanton Aargau nun erstmals in der Broschüre «Gemeinsam für den Wald – Waldbau für interessierte Jäger» zusammengefasst worden.
Der Anstoss zum Leitfaden kam gemäss Theo Kern, Geschäftsführer von WaldAargau, von Waldeigentümern in der Region Freiamt-Lenzburg. Genauer war es Erwin Jansen, hiesiger Kreisförster im Ruhestand, der den Stein ins Rollen brachte. Für Jansen war die Kommunikation zwischen Jägern und Förster seit jeher elementar, sodass es nicht verwundert, dass er schliesslich die Projektleitung für die neue Broschüre übernahm. Auch für Revierförster Schmid ist klar, dass das Mit-einanderreden der Schlüssel zu einer erfolgreichen Planung und Bewirtschaftung «seines» Waldes ist. «Wenn wir in einem bestimmten Wald- abschnitt viel Verjüngung wollen», erklärt Schmid, «gehen wir auf die Jagdgesellschaft zu.» Wird dann im entsprechenden Gebiet viel Wild erlegt, können sich weitaus mehr Jungpflanzen durchsetzen und zu stattlichen Bäumen gedeihen.
Dank der guten Arbeit der Jäger bereiten Schmid die Wildtiere im Bärhau auch viel weniger Sorgen als eine ganz andere Bedrohung: der Klimawandel. «Bei einem gesunden Baum sieht man nicht durch die Krone durch», sagt der Revierförster und blickt besorgt zu den Wipfeln hoch, durch welche hie und da ein Stück himmelblau schimmert. Die Buche etwa habe je länger, je mehr Mühe mit der globalen Erwärmung, da sie viel Wasser benötige. Und den Eschen mache eine Pilzkrankheit aus Ostasien zu schaffen.
Klimawandel, Schädlinge und Sturmschäden bereiten Sorgen
Auch der Befall durch Borkenkäfer oder Sturmschäden würden immer wieder für Einbussen beim Waldbestand sorgen. Um diesen Umständen zu begegnen, müsse die Forstwirtschaft weit vorausplanen und auch ein wenig mit der Natur experimentieren, wie Schmid erklärt. «Mein Idealbild eines Waldes ist ein Dauerwald mit einer möglichst grossen Vielfalt an Baumarten.» Dieser mache aber ein ständiges Eingreifen durch den Forstbetrieb nötig, was wiederum vieler Absprachen mit den Jagdgesellschaften bedürfe. «Wir Förster und Jäger reden gerne viel», scherzt Schmid gegen Ende des Waldrundgangs. «Wir reden aber nicht nur, wir handeln auch.» So schätze er den guten Draht zu den Jagdgesellschaften sehr und sehe den Erfolg dieser Kooperation jeden Tag bei der Arbeit. Schmid schliesst mit den Worten: «Ich bin sehr froh, dass dieses Pilotprojekt in unserem Wald seine Premiere feiert.»
Pilotprojekt in Unterlunkhofen ist nur der Anfang
Die Präsentation in Unterlunkhofen soll aber nur der Anfang sein. Bereits für Anfang September ist ein weiterer Anlass für interessierte Jäger in Gränichen geplant, wie Theo Kern verrät. Auch in Suhr soll die Broschüre vorgestellt werden, ein Termin dafür stehe aber noch nicht fest.
Beim anschliessenden gemeinsamen Bräteln mit Waldhornmusik vor der Holzlagerhalle lässt es sich auch Rainer Klöti, Präsident von JagdAargau, nicht nehmen, einige Worte an die Teilnehmer zu richten. «Auch wir Jägerinnen und Jäger müssen uns auf die Veränderungen im Wald einstellen», erklärt Klöti treffend. Man wolle lernen, den Fokus nicht nur auf das Wildbret zu richten, sondern auch auf den Wald als vielfältiges Biotop. «Zu dieser Vielfalt wollen wir als Jäger unseren Beitrag leisten. Und das neue Handbuch ist ein sehr wichtiges Mittel dafür.»
» Aargauer Zeitung, 23. August 2021
» Broschüre "Gemeinsam für den Wald" (pdf)
Schalldämpfer zum Wohl von Mensch und Tier
In der Schweiz ist der Einsatz von integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfern gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. i Ziff. 4 der Eidg. Jagdverordnung verboten. In andern Ländern dagegen wird auf der Jagd mit Schalldämpfern geschossen und in Grossbritannien ist deren Verwendung für Jagdführer und Forstbeamte sogar vorgeschrieben. Bei der gescheiterten Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes war eine der unbestrittenen Massnahmen dessen Anpassung zum vereinfachten Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln.
Der Knall der bei der Schussabgabe hörbar ist, wird durch die explosionsartige Expansion der Gase erzeugt, die beim Verbrennen des Pulvers in der Patrone entstehen. Einen Schalldämpfer kann man sich vorstellen, wie einen Puffer für diese Gase. Die Gase werden in einem ‘Behälter’ aufgefangen und ihre Expansionsgeschwindigkeit wird vermindert, die Gase entweichen langsamer. Den Knall den die Kugel beim Durchbrechen der Schallmauer (330 m/s) erzeugt, wird von einem Schalldämpfer nicht gemindert. Ein Schalldämpfer ist somit nicht in der Lage, ein Schussgeräusch ganz zu schlucken, das Geräusch wird aber auf ein vertretbares Mass reduziert.
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Schalldämpfer gelten als Waffenzubehör, die entsprechenden Bestimmungen stehen im Waffengesetz (Art. 4 Abs. 2 Bst. a des Waffengesetzes) im gleichen Artikel wie z.B. die Granatwerfern (Bst. c), die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich verboten sind, ausser es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Art. 5 Abs. 4 und Art. 28 b des Waffengesetzes).
Man versteht nur mit Mühe, weshalb Schalldämpfer und Granatwerfer nebeneinander in Artikel 4 Absatz 2 des Waffengesetzes genannt werden. Zwischen einem Zubehör, das den einzigen Zweck hat, den Lärm beim Schiessen mit einer Waffe zu verringern, und einem Gerät, mit dem tatsächlich andere Schiessmunition verwendet werden kann, gibt es wohl grosse und einleuchtende Unterschiede. |
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Der Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln auf der Jagd hat sich im europäischen Raum zwischenzeitlich grossflächig durchgesetzt. Gründe sind hauptsächlich der Lärmschutz der Bevölkerung im Allgemeinen und der Jagdausübenden und deren begleitenden Hunde im Speziellen. Ebenso reduziert sich mit schalldämpfenden Hilfsmitteln die mit einer Schussabgabe in der Dämmerung oder nachts verbundene Blendung des Schützen. Zudem wird auch der Rückstoss bei der Schussabgabe massgeblich verringert. Dies führt neben der Gesundheitsförderung auch zu einer Verbesserung der Treffsicherheit und ist somit eine weitere Massnahme zur Verbesserung des Tierwohls einerseits sowie der Jagdeffizienz andererseits.
Anfangs Juni 2021 hat die Jagdkommission des Kantons Aargau beschlossen, der Regierung einen Antrag zur Möglichkeit einer erleichterten Bewilligung beim Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln auf Jagdwaffen zu stellen. JagdAargau hat der Regierung die notwendigen Erläuterungen geliefert.
Jagd Aargau hat auf Wunsch der Jagdkommission in einer Umfrage im Frühling 2021 den Bedarf nach dem Einsatz dieser neuen Technologie abgeklärt. 74.8 % der Antwortenden befürworten den Einsatz des Schalldämpfers. Ein Grossteil der Befürworter würde Schalldämpfer einsetzen.
JagdAargau ist überzeugt, dass der Einsatz dieser neuen Jagdtechnologie zum Wohl von Wildtier, Bevölkerung, Jagdausübenden und begleitenden Jagdhunden auf der Basis der heute geltenden Rechtsgrundlage möglich ist und bitten den Regierungsrat des Kantons Aargau, diese Möglichkeit den Interessierten baldmöglichst zugänglich zu machen.
Die Jagdkommission wird diese Angelegenheit in ihrer nächsten Sitzung behandeln.
» Antwort Regierungsrat Stephan Attiger an JagdAargau vom 25. Agusut 2021
Gehorsamsprüfung 2021 - Prüfungsbericht
Samstag, 26. Juni 2021, Revier Erlinsbach-Ramsfluh
17 Hundeführer/innen haben sich für diese Prüfung angemeldet. 15 gut vorbereitete Gespanne sind angetreten und legten die Prüfung im Revier Erlinsbach-Ramsfluh ab. Die Gehorsamsfächer wurden durch die fachkundigen Augen der Richter beurteilt. Die Resultate waren sehr erfreulich. An 14 erfolgreiche Gespanne durfte der Prüfungsausweis überreichen werden. Herzliche Gratulation.
Zum guten Resultat beigetragen hat sicher der Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung. An 4 Übungstagen wurden die Fächer:
- Leinenführigkeit,
- Gehen frei bei Fuss,
- Ablegen und Schiessen sowie der
- Appell
instruiert, erklärt, umgesetzt und gefestigt. 2 Übungen fanden auf dem Hundeplatz in Dürrenäsch statt, 2 Trainings durften wir im Revier Diana Lenzburg durchführen. Vielen Dank. Thomas Laube hat mich jeweils unterstützt und somit konnten wir in zwei Gruppen effizient arbeiten. Danke Thomas. Ebenfalls bedanken möchte ich bei allen Teilnehmern für ihr engagiertes Mitmachen und für die tollen gemeinsamen Stunden.
Die beste Tagesarbeit zeigte Meier René mit seinem Kleinen Münsterländer, «Gavin vom Stanserhorn». Bravo René.
Ich gratuliere allen erfolgreichen Führerinnen und Führer zur bestandenen Prüfung und wünsche weiterhin viele Freuden und Erfolge mit eurem vierbeinigen Kameraden. Dankeschön allen Beteiligten für das kameradschaftliche Verhalten welches zum guten Gelingen der Prüfung beigetragen hat.
Der Prüfungsleiter
Josef Sticher, alte Hallwilerstr. 3, 5724 Dürrenäsch
Verantwortlicher Ausbildungs-/Prüfungswesen
Tel. 062 777 46 55, Mobil: 079 350 89 71
Mail: josef.sticher@bluewin.ch
Führer |
Name des Hundes |
Rasse |
♀♂ |
Beurteilung |
|
Maurer Michael |
Byara am Schlösslirain |
Br.Br. |
♀ |
bestanden |
|
Meier René |
Gavin vom Stanserhorn |
KLM |
♂ |
bestanden |
|
Bachmann Margrit |
Anjo vom Waldlicht |
DK |
♂ |
bestanden |
|
Steger Heinz |
Alpha (Filou) vom Tüfenbach |
FT |
♀ |
bestanden |
|
Gerber Hanspeter |
Moritz vom Talbrunnen |
E.Co.-Sp. |
♂ |
bestanden |
|
Vock Pius |
Aisha von Militzer`s Meute |
BGS |
♀ |
bestanden |
|
Häfeli Peter |
Popeli |
DK |
♀ |
bestanden |
|
Schöni Gideon |
Tschierva |
KLM |
♀ |
bestanden |
|
Geiger Roland |
Gundog`s Choice Gatsby |
LR |
♂ |
bestanden |
|
Baumann Hannes |
Ciara vom Dreiseenland |
JLH |
♀ |
bestanden |
|
Hannes_Brandenberg |
Auri vom Brüchlinger Wald |
Gonczy Pol. |
♀ |
bestanden |
|
Estelle Portner |
Kawa |
BLH x FT |
♂ |
bestanden |
|
Stöckli Roland |
Asta von Latterbach |
Br.Br. |
♀ |
bestanden |
|
Born Brigitte |
Freya vom Gesselner Feld |
Zwerg.-T. Rh. |
♀ |
bestanden |
Neobiota (Neophyten, Neozoen)
Neobiota ist der Sammelbegriff für Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die nach der Entdeckung von Amerika (1492 n. Chr.) unter Mitwirkung des Menschen nach Europa eingebracht wurden, entweder absichtlich (eingeführt) oder versehentlich (eingeschleppt).
Einige wenige Pflanzen und Tiere breiten sich hier ohne ihre natürlichen Feinde und Krankheiten besonders schnell aus und beeinträchtigen die einheimische Flora und Fauna oder gefährden Mensch und Umwelt. Sie werden als "invasiv" bezeichnet. Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft. Gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich bei uns stärker ausbreiten als in ihrer Heimat, können verschiedene Probleme bereiten.
Invasive, gebietsfremde Pflanzen (Neophyten)
Die Schweizer Flora zählt heute gegen 600 gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten. Von diesen verhalten sich 10 % invasiv, so etwa der Japan-Knöterich oder die Kanadische Goldrute.
Invasive, gebietsfremde Tiere (Neozoen)
Etwa eine von 1000 neu eingebrachten Tierarten, sogenannte Neozoen, verhält sich in der Schweiz invasiv. Derzeit gibt es in der Schweiz und im angrenzenden Ausland rund fünfzig invasive Neozoen. Unter den Säugetieren ist wohl die Wanderratte das bekannteste Beispiel: Sie reiste mit dem Menschen rund um den Globus. Neozoen zeigen oft in der neuen Umgebung eine völlig andere Populationsentwicklung als in ihren angestammten Gebieten. Meist fehlen ihre natürlichen Feinde und sie können einen starken Einfluss auf die einheimische Fauna haben, z.B. Grauhörnchen oder Nilgans. In der Schweiz befinden sich auch Raubtiere unter den Neozoen: Der Waschbär und der Marderhund.
Neben den Neozoen gibt es auch Tiere, welche ihr Verbreitungsgebiet auf natürliche Weise erweitern. So können Veränderungen des Klimas oder anderer ökologischer Bedingungen es einer Art ermöglichen, ein neues Gebiet zu besiedeln. Ein Beispiel für dieses Phänomen ist der Goldschakal.
» Neobiota-Strategie Kanton Aargau
» Departement Gesundheit und Soziales, Verbraucherschutz, Aargau
» Kora (Waschbär, Marderhund, Goldschakal)
» Prioritäre invasive Neozoen im Aargau
» Liste der Neophyten in der Schweiz (Pflanzenportraits)
Revidierte Eidg. Jagdverordnung 2021
Der Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen.
Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel.
Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.
» Medienmitteilung 30.6.2021 |
» Revidierte Jagdverordnung (PDF, 427 kB) |
» Erläuternder Bericht (PDF, 225 kB) |
» BAFU: Wolf |
Brevetierungsfeier 2021 abgesagt
Leider können wir auch dieses Jahr die Brevetierungsfeier auf der Habsburg nicht durchführen. Wir bedauern das.
Ein feierliches Fest ist auch in der derzeitigen Corona-Lage aus verschiedenen Gründen nicht möglich (Kapazität auf dem Habsburghof mit 6er-Tischen und Abstandsvorschriften, keine Durchmischung/Zirkulation/Gratulationen, Maskenpflicht und Registrierung aller Teilnehmer).
An die Theorieprüfungvom 15./16. Juni 2021 sind 37 Kandidaten*innen angemeldet. Davon müssen deren 10 Personen wegen der im Frühling verschobenen Prüfung zuerst noch die Praktische Prüfung im September 2021 absolvieren, um nach dieser sog. "Zweitprüfung" erst dann das Fähigkeitszeugnis zu erhalten.
Wir wünschen allen Teilnehmern der Jagdprüfung ein erfolgreiches Bestehen. Den Prüfungsexperten danken wir vielmals für ihre Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Prüfung am 15./16. Juni und der praktischen Jagdprüfung am 17./18. September 2021.
Laserpointer draussen verboten
Seit 1. Juni 2021 dürfen nur noch Laserpointer der Klasse 1 in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden. Der Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ist verboten. Sie dürfen auch nicht mehr eingeführt oder in der Schweiz angeboten werden.
In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, deren starke Strahlung Augen- und Haut schädigen können. Zusätzlich häufen sich auch Blendungen. Diese sind extrem gefährlich. Geblendete Personen können ihre Umwelt optisch nicht mehr richtig wahrnehmen. Dies kann zu einem Unfall führen.
Somit sind ab 1. Juni 2021 nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt und diese dürfen nur noch in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden.
» BAG
Live-Stream Information vom Montag, 31. Mai 2021, 19.00 - 20.00 Uhr
Liebe Jagkameradinnen und Jagdkameraden, geschätzte Mitglieder und Freunde
Am Montagabend, 31. Mai 2021, von 19.00 bis 20.00 Uhr haben wir über die wichtigsten Geschäfte und ein paar aktuelle Themen und Fragen informiert. Zudem hat Landammann Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), seine Grussbotschaft an die Zuhörerschaft gerichtet.
Die Präsentationen wurde aus dem AVAREL-Studio in Gebenstorf übertragen. Zu Beginn und am Schluss haben wir Aufnahmen der Bläsergruppe SonatES aus dem Konzert 2018 in der St. Ursen Kathedrale Solothurn eingespielt (Agnus Dei, L'Angelus, Hirschmarsch und L'Echo des Montagnes).
Wir danken allen Zuschauern und Zuhörern für das Interesse. Durch anklicken der nachfolgenden Bilder gelangen Sie direkt zu den einzelnen Vorträge und Foliensätzen:
Live-Stream: | Themen: |
Foliensatz: |
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Begrüssung | ![]() |
- Willkomm - Vorbemerkungen - Wahlen, Ehrungen |
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Finanzen | ![]() |
- Rechnungsabschluss - Budget - Finanzplan |
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Rechliches |
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![]() |
- Waldgesetz - Biken und Reiten im Wald |
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Hundewesen |
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![]() |
- Jagdhundewesen - Neugesetaltung Homepage - Umfrage Juni 2020 - neue APP JAGDAARGAU |
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Umfrage | ![]() |
- Umfrage April 2021 - Druck auf den Wald - Schalldämpfer Bedürfnis - Fachliche Beratung |
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Bilanz | ![]() |
- Leistungsbilanz 2017-2021 - Zukunft Jagd Aargau - Revisionsbedarf Jagd-Vo - Workshop Zukunft Jagd Aargau |
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Grussbotschaft | ![]() |
- Entwicklungsleitbild Kanton - Strategien Umwelt - Revisonsbedarf Jagd-Vo - Gesellschaftl. Wandel/ Herausforderung, Freizeitnutzung - Dank für grossen Einsatz |
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Gesamtes Streaming | ![]() |
ganzer Foliensatz | ![]() |
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>> | Generalversammlung vom 30. Juni 2021 |
138. Generalversammlung vom 30. Juni 2021 auf schriftlichem Weg
Leider konnten wir erneut die Generalversammlung nicht wie gewohnt als «Jägerlandsgmeind» am Sonntagmorgen durchführen. Die Corona-Massnahmen liessen eine solche Veranstaltung noch nicht zu. Deshalb haben wir die 138. Generalversammlung unseres Verbandes wieder in brieflicher Art durchgeführt.
Von insgesamt 1342 Stimmberechtigten sind 473 Stimmzettel eingegangen - das ist eine bessere Stimmbeteiligung von 35 % als im Vorjahr.
Allen Traktanden wurde mit klarem Mehr zugestimmt. Wir danken an dieser Stelle allen unseren Mitgliedern für das Vertrauen in den Vorstand.
Den Gewählten Funktionären gratulieren wir von Herzen zu ihren Wahlen und wünschen für ihre Tätigkeit nur das Beste.
Es gelangten folgende Traktanden zur Abstimmung:
- Protokoll der schriftlichen Generalversammlung vom 23. Sept. 2020
Genehmigung des notariellen Abstimmungsresultates - Jahresberichte 2020; Genehmigung
- Jahresrechnung 2020 und Revisorenbericht
Genehmigung und Entlastung der Organe - Budget 2021; Genehmigung
- Festsetzung des Jahresbeitrages:
Antrag auf gleichbleibenden Jahresbeitrag von Fr. 60.-- - Gesamterneuerungswahlen Vorstand und Revisoren > Art. 11 Aufgaben GV > Art. 12 Vorstand
für den Rest der Amtsperiode 2020 – 2024 > Wahlvorschläge (pdf)
6.1 Bezirksvertreter
6.2 Präsident
6.3 Vizepräsident
6.4 Revisoren - Ehrungen
Die Ehrungen sollen für dieses Jahr in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen - Ort der nächsten Generalversammlung 2022 (Bezirk Lenzburg)
Sonntag, 24. April 2022, Mehrzweckhalle Seengen - Verschiedenes
(Strategiepapier 2023)
Weitere Infromationen erfahren Sie im Live-Streaming vom 31. Mai 2021.
Notar Philippe Minnig war für die Auswertung der Abstimmungen besorgt und hat das Resultat notariell bestätigen:
Nachsuchen APP
Das einzigartige APP von JagdAargau, um Nachsuchengespanne sofort finden zu können.
Umfrage 2021
Geschätzte Aargauer Jägerinnen und Jäger
Es liegt ein turbulentes Jahr hinter uns und unser ständiger Begleiter war dabei Corona. Schritt für Schritt lernen wir, mit dem neuen Virus zu leben.
Mit der Umfrage an unsere Mitglieder möchten wir den Puls der Aargauer Jägerschaft spüren. Nehmen Sie bitte teil an der Beantwortung unserer Fragen, ob als Jagdgesellschaft oder einzelner Jäger – wir danken Ihnen vielmals.
Unter folgendem Link kommen Sie zur Umfrage:
https://findmind.ch/c/8vs4-QiBq
Die Umfrage läuft bis am 30. April 2021
manueller Fragebogen zur Ansicht (Übersicht) als PDF herunterladen
Netz Natur - ein Affront gegen die Miliztätigkeit unserer Jagd
Am vergangenen Donnerstag, 25. März 2021, strahlte das Schweizer Fernsehen eine weitere Folge der Sendung "Netz Natur" aus. Redaktionsleiter Andreas Moser konnte es leider nicht verkneifen, seine ideologische Meinung zur Jagd in negativem Bild an eine breite Öffentlichkeit zu bringen.
Es ist ein ungeheuerlicher Affront, die Milizjägerinnen und Milizjäger mehrfach als Hobby- oder Amateurjäger zu bezeichnen. Es kann nicht sein, dass Herr A. Moser diese Begriffe der militanten Jagdgegnerschaft in einem öffentlichrechtlichen Fernsehbeitrag übernimmt und sie sogar noch kommentiert!
Die in der Schweiz ausgeübte Jagd ist eine Miliztätigkeit, die hohe Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und zunehmend auch eine Rezertifizierung erfordert. Die Bevölkerung schätzt die äusserst seriös ausgeführte Arbeit von uns Jägerinnen und Jägern, von uns Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern. Das haben unzählige Reaktionen und die Abstimmungen im Aargau und wie jüngst im Kanton Zürich klar gezeigt.
Jagd Aargau zollt seinen Jagdaufseher*innen, den Jägerinnen und Jägern und allen Funktionären ein hohes Mass an seriöser, kompetenter und effizienter Arbeit und wendet sich ebenfalls mit einer Beschwerde an den Ombudsmann:
> Beschwerde JagdAargau zum Beitrag Netz Natur
> Beschwerde JagdSchweiz zum Beitrag Netz Natur
> Netz Natur Beitrag vom 25.3.2021 SRF
Wildunfall
Umtriebs-Entschädigung
für das Ausrücken bei Wildunfällen im Strassenverkehr
Die Jagdgesellschaft kann für das Ausrücken des Jagdaufsehers oder eines Jägers bei einem Verkehrsunfall, der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters eine Entschädigungsforderung stellen in Form einer Pauschale von Fr. 200.--.
- Die Jagdgesellschaft geht nach den Leitlinien vor und verwendet das Musterformular.
- Es handelt sich um eine Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Wildtier gemäss Strassenverkehrsgesetz, bei welcher am Fahrzeug ein Schaden entstanden ist.
- Die Entschädigungen stehen dem Jagdverein zu.
- Die Forderung in Form einer Pauschale von Fr. 200.00 richtet sich an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.