33] Aargauer Waldgesetz - Anhörung JagdAargau

September
2022 

Das Aarg. Waldgesetz wird teilrevidiert

Mit der Teilrevision des Aarg. Waldgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Schutzwaldpflege auch im Aargau umgesetzt und mit Beiträgen unterstützt werden kann. Das Waldgesetz soll zudem an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Vorgesehen sind dabei «Zonen für intensive Formen der Freizeitnutzung» im Wald. 

In der vor kurzem abgeschlossenen Anhörung äussert sich JagdAargau vor allem zur vorgesehenen gesetzlichen Verankerung der Bestimmung des geltenden Richtplans, wonach Gemeinden für intensive Formen der Freizeitnutzung raumplanerische Zonen ausscheiden können. Die Beunruhigung des Lebensraumes der Wildtiere darf nicht ausgedehnt werden.