Umsetzung

Wie im Prozess mehrfach festgestellt wurde, hat die Jägerschaft im Kanton Aargau einen guten Leistungsausweis und viel Rückhalt in der Bevölkerung und den Behörden. Ein gewisser Stolz für das Geleistete ist darum berechtigt. Dieses Leistungsniveau zu erhalten bedingt die Mitwirkung jeder Jägerin und jedes Jägers bei der Ausübung der Jagd, aber auch im Alltag.

Die Thesen und Massnahmen bilden die Richtschnur für die Tätigkeit des Vorstandes, der Jagdgesellschaften und der Jägerschaft. Sie zeigen zudem die Haltung der Jägerschaft und sind darum Basis für die Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Behörden.

 

 

 

 

 

Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich auf drei Ebenen:

  • Konkrete Massnahmenebene:
    Die hier formulierten Massnahmen sollen angegangen und umgesetzt werden. Der Vorstand soll dazu seinen Gestaltungsspielraum nutzen. Innerhalb der Jägerschaft sind die Schwerpunkte zu diskutieren und zu vertiefen. Zu diesem Zweck wird die Bildung von Arbeitsgruppen vorgeschlagen.

 

  • Dialog mit Verbänden/Organisationen
    Weil ein grosser Teil der Massnahmen in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und anderen Organisationen erfolgen muss, soll der Dialog aus dem Prozess weitergeführt und institutionalisiert werden. Die Konferenz aargauischer Natur- und Umweltschutzorganisationen (KANUSO) bildet hierfür eine wichtige Grundlage.

 

  • Politischer Prozess
    Jagdgesetz und Jagdverordnung bilden die Rahmenbedingungen für die Jagdausübung. Mit der Aktualisierung und Fortschreibung sollen diese zeitgemäss und umsetzbar bleiben. Der Vorstand des Aargauischen Jagdschutzvereins pflegt zu diesem Zweck den Austausch mit der Politik und der Kantonsverwaltung. Er unterstützt den Prozess der Gesetzgebung durch fachliche Inputs.

Die Ausrichtung und Umsetzung der Massnahmen bedingt eine aktive Mitwirkung der Jägerschaft und der Jagdgesellschaften. Zu diesem Zweck sollen Arbeitsgruppen gebildet und beauftragt werden. In den Arbeitsgruppen sollen Personen, welche bei der konkreten Umsetzung mitwirken, ebenfalls eingebunden werden. Basierend auf den hier vorliegenden Erkenntnissen, wird vorgeschlagen die folgenden Arbeitsgruppen zu bilden:

  • Sensibilisierung und Information
  • Jagdaufsicht (insbesondere die Fertigstellung und Implementationdes Handbuches, welches sich in Arbeit befindet).
  • Auslegeordnung Rechte, Pflichten und finanzielle Abgeltungen
  • Wildtierschutz
  • Vollzug und Handlungsbedarf im Vollzug (Vollzugsdefizite)
  • Aus- und Weiterbildung

Die Bezirke des Aargauischen Jagdschutzvereins sind aufgefordert, sich bei der Umsetzung der Thesen und Massnahmen einzubringen und insbesondere Vertreter in die Arbeitsgruppen zu delegieren.