Laserpointer draussen verboten

Seit 1. Juni 2021 dürfen nur noch Laserpointer der Klasse 1 in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden. Der Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ist verboten. Sie dürfen auch nicht mehr eingeführt oder in der Schweiz angeboten werden.

In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, deren starke Strahlung Augen- und Haut schädigen können. Zusätzlich häufen sich auch Blendungen. Diese sind extrem gefährlich. Geblendete Personen können ihre Umwelt optisch nicht mehr richtig wahrnehmen. Dies kann zu einem Unfall führen.

Somit sind ab 1. Juni 2021 nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt und diese dürfen nur noch in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden.

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