Prüfungswesen

Die Jagdkultur ist eng mit den Jagdhunden verbunden. Sie sind eine unersetzliche Hilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jägerin / des Jägers.

Somit nimmt die Ausbildung der Jagdhunde einen grossen Stellenwert ein. In aller Regel wird die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen.

Im Kanton Aargau gilt (§ 17 Abs. 1 und 5 AJSV): Auf der Jagd sind zum Aufstöbern, zur Baujagd, zum Vorstehen, zur Nachsuche und zum Apportieren nur geeignete und eingeübte Hunde zu verwenden. Jede Jagdgesellschaft muss für die Nachsuche jederzeit ein nach schweizerischem Standard geprüfter Schweisshund zur Verfügung stehen.

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