Schweiss- und Fährtenschuhprüfung

Kantonale Schweissprüfung
und
Kantonale Fährtenschuhprüfung

  • 26 Fährten: Schweiss oder Fährtenschuh, 500 m
  •   5 Fährten: Schweiss oder Fährtenschuh, 1000 m

Zugelassen sind Hunde aller Jagdhunderassen (Mindestalter 15 Monate). Der Führer eines zu prüfenden Hundes muss jagdberechtigt oder Jagdlehrgänger sein. Die Teilnehmerzahl ist auf 31 Gespanne beschränkt. Bevorzugt werden Hund von AJV-Mitgliedern, im Weitern ist die Reihenfolge der Meldungseingänge massgebend.

Ausschreibung Schweiss- und Fährtenschuhprüfung

Anmeldung mit dem Nennformular bis spätestens 31. Juli 2023.

 

Nenngeld:
  500 m: Fr. 150.-- für AJV-Mitglieder,   Fr. 200.-- für Nichtmitglieder,
1000 m: Fr. 200.-- für AJV-Mitglieder,   Fr. 250.-- für Nichtmitglieder.

Zahlbar an: Raiffeisenbank Siggenthal-Würenlingen, 5303 Würenlingen; zugunsten von:
Aargauischer Jagdschutzverein,
CH80 8074 6000 0020 2663 9; PC 50-752-1
(unbedingt Zahlungszweck vermerken: Schweissprüfung 500m 2023 oder Schweissprüfung 1000m 2023).
Die Zahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Nenngeld ist Reuegeld.

 

Versicherung:

Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Haftung ab. Die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

 

Prüfungsreglement:

Geprüft wird gemäss "Reglement für Schweissprüfungen 1991/2008" der AGJ und es gelten die Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung 2017 (PLRO 17) der AGJ.

 

Für die bestandenen Prüfungen werden dem Hundeführer Prüfungsausweis sowie Hutabzeichen "AJV-Schweisshundeführer" abgegeben, sofern dieses nicht bereits bezogen wurde nach früherem Bestehen einer AJV-Prüfung mit demselben Hund.