Jagen im Ausland

Bei einer Beteiligung an Jagden im grenznahen Ausland gelten verschiedene Vorschriften, die zwingend zu beachten sind.

Ausweise
Eine gültige Jagderlaubnis ist zwingend. Diese muss bei der Jagdbehörde des entsprechenden Landes beschafft werden. Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig vor der Reise zu tun, denn je nach Land sind unterschiedliche Dokumente (Strafregisterauszug, Pass, ID, Jagdfähigkeitsausweis, Pächterpass oder Patent etc.) erforderlich. Weiter muss eine Jagdeinladung für das Revier, respektive Gebiet wo die Jagd ausgeführt wird, mitgeführt werden.

Die Geschäftsstelle von JagdSchweiz wird immer wieder konfrontiert mit Fragen, respektive Problemen, zum Jagen im Ausland. Grundsätzlich gilt die Informationspflicht. Lesen Sie im Merkblatt alle Details, es ist wichtig!

Es beinhaltet

  • Ausweise
  • Waffen
  • Versicherung
  • Wildbret
  • Jagdliches Verhalten

» Merkblatt JagdSchweiz