Waffenrecht Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019

Generalversammlung Aargauischer Jagdschutzverein,

Sonntag 28. April 2019, Unterkulm

 

Gedanken zum Waffenrecht-Referendum

Othmar Suter, Freienwil, Vorstandsmitglied

 

Sehr verehrte Gäste, liebe Jägerinnen und Jäger

Nach den Terroranschlägen von Paris und anderen europäischen Staaten ist die EU-Waffenrichtlinie, über deren Umsetzung wir am 19. Mai abstimmen, ausgeschaffen worden. Dabei ist anzumerken, dass bei all diesen Attentaten vollautomatische Waffen verwendet worden sind, die schon damals verboten waren.

Die Schweiz, als Mitglied im Schengenraum, hätte die Waffenrichtlinie zu übernehmen. Dagegen hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz unter Führung von ihrem Präsidenten, Luca Filippini, der gleichzeitig Präsident des Schweizer Schiesssportverbandes ist, das Referendum ergriffen. Der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz gehören 14 Schiesssport-, Miliz-, Jagd-, Gewerbe- und Waffenrechtsorganisationen an. Das Referendum ist mit über 125'000 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

An der Sitzung vom 30. Januar 2019 hat der Vorstand von Jagd Aargau beschlossen das Referendum zu unterstützen mit folgenden Begründungen: 

- Die in erster Linie betroffenen Schützengesellschaften sind unsere Partner

- Die Jagd ist auf die Zusammenarbeit mit den Schützen angewiesen

- Etliche Jäger haben auch andere Waffen zuhause

- Es wird befürchtet, dass bei den nächsten Verschärfungen auch die Jäger betroffen sein werden

 

 

Was hat die Schützen - als loyale Staatsbürger - dazu gebracht das Referendum zu ergreifen

Halbautomatische Gewehre, wie die Sturmgewehre 57 und 90 mit Magazinen über 10 Schuss würden verboten. Sie könnten nur noch gegen Ausnahmebewilligung gekauft werden. Das gleiche gilt für die von Vollautomaten zu Halbautomaten umgerüsteten ehemaligen Armeewaffen. Davon betroffen wären 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen. Ebenso Pistolen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss. Es handelt sich somit um eine Umkehr. Die bis jetzt legalen Waffen wären neu verboten und nur noch gegen Ausnahmebewilligung erhältlich. Das Recht auf Waffenbesitz würde de facto abgeschafft. Der Besitz einer entsprechenden Waffe wäre nur noch geduldet. Für den Erwerb dieser nun verbotenen Waffen wäre ein Bedürfnisnachweis erforderlich. Dies bedeutete für die Besitzer einer entsprechenden Waffe, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sein müssten oder nachweisen könnten, dass sie die Waffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzen. Mit anderen Worten: Für reine Besitzer einer verbotenen Waffe (z.B. durch Erbgang) oder Gelegenheitsschützen wird es schwierig. Enteignung oder Illegalität hiessen die Alternativen. Entgegen früherer Zusicherungen müsste der Besitzer einer nun verbotenen Waffe diese innert dreier Jahren nachregistrieren lassen, wenn das noch nicht passiert ist. 

Fazit: Der Staat vertraut dem Bürger nicht mehr. Der Bürger muss beweisen, dass er eine Waffe besitzen darf. Dies widerspricht dem freiheitlichen Gedankengut der Schweiz. Der Schiesssport würde an den gesellschaftlichen Rand, in den Bereich der Illegalität, gedrängt. Der Druck auf die noch bestehenden Schiessanlagen würde grösser.

 

Was haben diese Einschränkungen noch mit den eingangs erwähnten Terroranschlägen von Paris zu tun?

Nichts!

Anständige Bürger, wie Schützen, Jäger, Waffensammler oder einfach nur Waffenbesitzer würden schikaniert, oder gar in die Illegalität getrieben. Für Terroristen und Kriminelle ändert sich nichts, sie werden wie früher Wege finden um zu Waffen zu kommen. Hingegen wird ein riesiger Kontroll- und Ueberwachungsmechanismus aufgebaut, der unnütz ist und viel Geld und Ressourcen kostet

 

 

Aber das betrifft uns Jäger doch gar nicht!

Falsch! - es betrifft uns Jäger noch nicht!

In der Richtlinie, Artikel 17, ist ein automatischer Kontroll- und Verschärfungsmechanismus eingebaut. Alle 5 Jahre wird die Richtlinie angepasst. So sicher wie das Amen in der Kirche werden nach den Schützen die Jäger an der Reihe sein. Und das wird nicht in Aarau und nicht in Bern beschlossen.

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Aber dürfen wir denn riskieren von den Schengen-Verträgen ausgeschlossen zu werden?

Ich kenne Polizisten, die die Schengen-Verträge grundsätzlich für fragwürdig halten. Nichts desto trotz: Glaubt wirklich jemand in diesem Raum ernsthaft, Brüssel würde die Verträge mit der Schweiz nicht weiter fortführen bei einer Ablehnung der Waffenrichtlinie? Von Schengen profitieren beide Seiten - in gewissen Bereichen die EU mehr als die Schweiz. Die EU hat jedes Interesse daran, dass die Schweiz im Schengenraum verbleibt. Wie zu hören ist, scheinen sich die EU-Mitgliedstaaten Spanien, Portugal, Ungarn und Polen nicht allzusehr um diese Richtlinie zu kümmern. Tschechien und Polen sind nicht bereit ihre Gesetze zu verschärfen und haben Klage eingereicht. Wir hingegen als Nicht-EU-Mitglied, sollen brav zahlen und ein unnötiges Gesetz umsetzen? 

Stimmen wir darum am 19. Mai geschlossen mit den Schützen Nein zum Entwaffnungsdiktat der EU und Nein zur scheibchenweisen Verschärfung des Waffengesetzes - denn die nächsten werden wir sein.

 

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