20] Frangible-Munition für den Fangschuss

August
2018 

Die Nottötung von verletzten Wildtieren kann Jägerinnen und Jäger – insbesondere aber die Organe der Jagdaufsicht – in heikle Situationen bringen. Oft ist wird die Abgabe eines Fangschusses problematisch. Als Hilfsmittel in solchen Situationen steht so genannte Frangible-Munition zur Verfügung. Jagd Aargau hat jetzt ein Grundlagenpapier für den Einsatz dieser Spezialmunition erarbeitet.

Gemäss Jagdverordnung sind für den Fangschuss aus naher Distanz, wie er bei Nottötungen zur Anwendung gelangt, Faustfeuerwaffen und Einsatzpatronen in Flinten (Mindestkaliber .22) gestattet. Weil es beim Einsatz der vorgeschriebenen Munition aber zur Gefährdung der Umgebung – und im ungünstigsten Fall zu Sach- oder gar zu Personenschaden – kommen kann, ist für solche Fälle Spezialmunition, so genannte Frangible-Munition, verfügbar. Bei dieser Munition besteht das Geschoss aus gesinterten Metallpartikeln. Das Geschoss zerplatzt beim Auftreffen auf harte Ziele, zum Beispiel auf Asphaltstrassen oder Steine, nicht jedoch beim Auftreffen auf weiche Ziele.

Die wichtigste Eigenschaft der Frangible-Munition besteht darin, dass eine Gefährdung von Objekten, die sich hinter dem Ziel befinden, vermieden wird. Florian Wahl gibt aber zu bedenken: „Frangible-Munition ist letale Munition.»

» Grundlagenpapier Frangible-Munition

» Mitteilungsblatt Nr. 20 "Frangible-Munition"

Waffen und Munition (Frangible)