Corona-Konzept Herbstjagd 2020

Die Bewegungsjagden sind auch gemäss aktueller bundesrätlichen Verordnung "Veranstaltungen“ (mit max. 50 Personen). Die Herbstjagd kann gemäss Konzept durch die Jagdgesellschaft vorbereitet und durchgeführt werden. 

Nach Sicht der Jagdverwaltung sind gemäss den gestrigen Beschlüssen des Bundesrates die Herbstjagden nach wie vor möglich (maximal 50 Personen). Das Corona-Konzept von Jagd Aargau deckt die Vorgaben immer noch sehr gut ab. 

Da die Jagd im Freien stattfindet, die Personen mit Telefonnummern sogar bereits vorher bekannt sind und während der meisten Zeit die Abstände zwischen den Personen vergleichsweise sehr gross sind, können viele Vorgaben einfach umgesetzt werden. Beim Personentransport und bei der Verpflegung werden Anpassungen nötig sein (Masken tragen, Abstände am Aserplatz, Personen aufteilen etc.). Der gesellschaftliche Teil kann oder muss je nach Örtlichkeiten reduziert oder abgesagt werden.

Es gilt immer noch das (angepasste) Corona-Schutzkonzept mit den drei Haupt-Massnahmen: 

  • Hygienevorschriften (regelmässig Hände waschen oder desinfizieren) 
  • Abstandsmassnahmen (1,5 m) und Masken tragen 
  • Registrierungspflicht.

upload/Corona/CoronaAJVRot.jpg

Die Jagdgesellschaften halten sich an folgendes Corona-Konzept:

1. Als veranstaltende Organisation legen Sie die verantwortlichen Personen fest und haben dafür zu sorgen, dass

  • die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen beschränkt wird,
  • die Begrüssung Corona konform stattfindet (kein Händeschütteln, keine Umarmung),
  • genügend Platz vorhanden ist, insbesondere die Abstände von mind. 1,5 m bei der Begrüssung, beim Transport, beim Anstellen, bei Besprechungen, beim Zwischenaser, beim Verblasen der Strecke (Bläser haben gar einen Abstand von 2-3 Metern einzuhalten) und am Aserfeuer gewährleistet werden können,
  • die Maskenpflicht auferlegt werden muss wo der Abstand nicht eingehalten werden kann und somit eine genügende Anzahl Masken zur Verfügung stehen,
  • Desinfektionsmittel (3 ml pro Anwendung) oder gar Wasser mit Seife und Haushaltpapier zur Verfügung steht,
  • beim Aserplatz vor allem in Innenräumen die nötigen Abstände eingehalten werden können und
  • Ihre Jagdteilnehmer über Ihre Massnahmen informiert sind.

2. Die vorhandenen Präsenzlisten aller Jagdteilnehmenden (Jäger und Treiber) müssen Nachname, Vorname, Adresse sowie Telefonnummern enthalten (sofern vorhanden auch Gruppeneinteilung) und müssen währende 14 Tagen aufbewahrt werden.

Wir haben aus den Faktenblättern von Bund und Kanton die nötigen Hygiene- und Verhaltensregeln zusammen getragen und ein Plakat zum herunterladen bereitgestellt.

 

In diesem Sinne wünschen wir eine erfolgreiche Herbstjagd. Halten Sie sich gesund und helfen Sie, das Corona-Virus nicht weiterzuverbreiten - Sie sind es sich und Ihren Mitmenschen schuldig.

 

Praktische Prüfung verschoben

Die Jagdverwaltung teilt mit:

Da auch die Jagdausbildung von den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen ist, wird die praktische Prüfung abgesagt und das Jungjägerschiessen nicht mehr durchgeführt.

Praktische Prüfung
Die angemeldeten Kandidaten gelten automatisch als angemeldet für die praktische Jagdprüfung im Herbst 2020. Ihr müsst nichts unternehmen. Gebühren erstatten wir nicht zurück.
Sobald Genaueres festgelegt ist, informieren wir wieder.

Jungjägerschiessen
Die Jagdschützen Suhr bieten auch vor der praktischen Prüfung im Herbst genügend separate Trainingstage für die Jungjäger an. Da diese eine absolute Ausnahmesituation ist, müssen die Daten noch festgelegt werden. Auch da werden keine Rückerstattungen vorgenommen.
Sobald die Daten festgelegt sind, informieren wir wieder.

Theoretische Prüfung / Basiskurs am 25. April 2020
Wie und in welcher Form diese durchgeführt werden, wird in den nächsten Tagen festgelegt. Auch da, sobald wir mehr wissen, informieren wir wieder rechtzeitig.

Ich wünsche allen viel Geduld und das Allerwichtigste bleibt gesund!

Falls Fragen auftauchen, ungeniert schreiben oder anrufen.

Freundliche Grüsse
Monika Niklaus


KANTON AARGAU, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald, Zentrale Dienste, Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
062 835 28 50
monika.niklaus@ag.ch
www.ag.ch/bvu

Treffsicherheitsnachweis 2019 - 20

Liebe Jägerinnen und liebe Jäger

Da auch die Schiessstände von den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind, ist es nicht möglich, den obligatorischen Treffsicherheitsnachweis rechtzeitig vor Beginn der Bockjagd am 1. Mai zu erbringen.

Im Kanton Aargau sind Treffsicherheitsnachweise, die am 31. Dezember 2019 abgelaufen sind, ausnahmsweise und automatisch bis am 30. September 2020 gültig.

Somit besteht die Möglichkeit, bis 30. September 2020 den Treffsicherheitsnachweis für das Jahr 2020 zu erbringen. Diese Regelung gilt nur für den Kanton Aargau.

Wer in einem anderen Kanton jagen will, informiere sich bei den entsprechenden kantonalen Jagdverwaltungen.

Freundliche Grüsse


KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Monika Niklaus
Zentrale Dienste, Abteilung Wald, Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

 

JA zum fortschrittlichen Jagdgesetz

Am 27. September 2020 stimmen wir über die Zukunft der Jagd ab. Verschiedene Tier- und Naturschutzorganisationen haben gegen das revidierte Jagdgesetz das Referendum ergriffen.

Der Vorstand von JagdAargau ist zusammen mit JagdSchweiz und dem Komitee Pro Jagdgesetz vom neuen Gesetz überzeugt: Es schafft mehr Sicherheit, fördert die Artenvielfalt, verstärkt den Schutz der Kulturlandschaft und ermöglicht die Pflege der Jagd auf fortschrittliche Art und Weise.

Wir werden die Abstimmung über das neue Jagdgesetz gewinnen, wenn auch die bevölkerungsreichen Kantone im Mittelland sich dafür einsetzen. Jäger, Bauern und alle Naturinteressierte sind gefragt.

Helfen Sie uns im Kampf für ein fortschrittliches Jagdgesetz mit mehr Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Mit vereinten Kräften gewinnen wir die Abstimmung für das neue Jagdgesetz und sichern damit die Zukunft einer nachhaltigen und fortschrittlichen Jagd.

Unterstützen Sie die Kampagne von JagdSchweiz, dem Schweizer Bauernverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.

Wir danken für die Unterstützung.

 

Unterstützen Sie die Kampagne

§ Jagdgesetz (Änderungen im Gesetzestext)

Vergleich altes und neues Gesetz

Π Medienmitteilung JagdSchweiz vom 13. Jan. 2020

Das neue Gesetz aus wildbiologischer Sicht (SGW)

Facebook-Gruppe

 

 


Argumente ...

Sicherer für Tier, Natur und Mensch.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

Das neue Jagdgesetz ist eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren. Diese Argumente sprechen für die Vorlage:

  • Die Berufsjäger des jeweiligen Kantons (Wildhüter) regulieren bei Bedarf geschützte Arten nach klaren Regeln

  • Das Gesetz nimmt die Kantone vermehrt in die Verantwortung

  • Das Gesetz ermöglicht ein ausgewogenes Nebeneinander aller Naturnutzer

  • Wildtierkorridore sichern die Wanderungsbewegungen der Wildtiere

  • Die Schäden von Land- und Forstbesitzern werden minimiert

 

Artenvielfalt fördern.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Die im Gesetz vorgesehene Bundesunterstützung von Zugvogelreservaten und Schutzgebieten fördert die Lebensräume der freilebenden Wildtiere

  • Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit gelten im neuen Jagdgesetz als Leitlinien und werden gestärkt

  • Die Artenvielfalt wird gefördert, was die Ökosysteme stabilisiert und zum Schutz des Klimas beiträgt

 

Kulturlandschaft schützen.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Auch Überpopulationen von geschützten Arten führen zu Schäden an Natur- und Kulturlandschaft

  • Das Gesetz gibt den Kantonen die Kompetenz, diese Schäden mit gezielten Massnahmen zu minimieren.

  • Das Gesetz ermöglicht das Nebeneinander von wilder und gepflegter Natur und sichert somit die Landwirtschafts- und Tourismusgebiete

 

Traditionen pflegen.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Jägerinnen und Jäger, Bäuerinnen und Bauern pflegen Traditionen, die so alt sind wie die Menschheit

  • Insbesondere die Landwirte in den Bergzonen leisten einen hohen Beitrag für die Biodiversität

  • Dahinter stehen viel Fachwissen, handwerkliches Können und eine hohe Achtung vor Tier und Natur

  • Die Traditionen entwickeln sich ständig weiter: Die heutigen Jägerinnen und Jäger befolgen strenge Regeln und Pflichten

  • Sie legen anspruchsvolle Prüfungen ab, erfüllen regelmässig den Nachweis der Treffsicherheit und sind zur Nachsuche von verletzten Tieren verpflichtet

  • Die Kantone haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie das Management der Wildtiere in ihren Lebensräumen beherrschen

  • Die Jagd geniesst eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung

 

 

Fangaktion von Feldhasen im Galmizmoos (Freiburger Seeland)

Weil es sie im Kanton fast nicht mehr gibt: Freiwillige fangen Feldhasen aus Fribourg für den Aargau. Bei der ersten Fangaktion im Freiburger Seeland ging nur ein Hase ins Netz – obwohl rund 40 Freiwillige einen Tag im Einsatz waren.

«Has, Has», tönt es über das Feld. Über den Acker rennt ein aufgeschreckter Feldhase, schlägt angesichts der Treiberkette einen Haken, nähert sich dem aufgespannten Netz – und schafft es, unter dem Netz durchzukommen und im nahen Wäldchen zu verschwinden.

Der Feldhase wird

Im Galmizmoos, im freiburgischen Teil des Seelandes, versuchen an diesem Tag rund 40 Freiwillige aus dem Aargau, Feldhasen zu fangen. Die Aktion der Stiftung Wildtiere Aargau steht unter der Aufsicht der Wildhut des Kantons Freiburg. Für die Durchführung sind, unter der Leitung von Professor Claude Fischer, Wissenschaftler der Genfer Hochschule Hepia, der Haute école du paysage, d’ingénierie et d’architecture, besorgt, die grosse Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringen.

Die Feldhasen sollen später – mit Ohrmarken versehen und zum Teil besendert – im Rahmen des Pilotprojektes zur Wiederansiedlung von Feldhasen im Gebiet Schlatt in Egliswil und Seengen sowie im Raum Staufen/Schafisheim ausgesetzt werden.

Hinter dem Projekt – bei dem es auch um die Wiederansiedlung der Feldlerche geht – stehen neben Jagd Aargau und der Stiftung Wildtiere auch die Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau sowie der regionale Gemeindeverband Lebensraum Lenzburg Seetal.

Trotz Massnahmen für Lebensräume keine Hasen

«Leider haben die Massnahmen der letzten Jahre zur Förderung verbesserter Lebensräume für die Feldhasen bis jetzt noch nicht gefruchtet», so Projektleiter Werner Werder beim Briefing der Beteiligten an der Fangaktion, zum bisherigen Verlauf des Pilotprojektes. «Im Gebiet Schlatt ist der Feldhase völlig verschwunden.

Im Gebiet Staufen/Schafisheim gibt es, im Bereich der Waldsäume, immerhin noch einige Feldhasen.» Die Gründe für das Verschwinden der Hasen seien unklar. Mögliche Ursachen könnten die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder der Einsatz von Herbiziden sein. Inzwischen ist es aber gelungen, auch die Landwirtschaft ins Boot zu holen. Mittlerweile beteiligen sich 20 Landwirte am Pilotprojekt. Im Vordergrund steht dabei der Getreideanbau mit sogenannter «weiter Saat».

Im Rahmen des Pilotprojektes zur Wiederansiedlung von Feldhasen im Unteren Seetal sollen jetzt Hasen aus dem Seeland ihren Aargauer Verwandten auf die Sprünge helfen. «Zusammen mit wissenschaftlichen Begleitern sind wir zum Schluss gekommen, den Versuchsrahmen zu erweitern und einheimische Feldhasen auszusetzen», so Werner Werder.

Zwar hätte die Möglichkeit bestanden, Feldhasen von Züchtern in Osteuropa zu beschaffen. Man sei aber davon abgekommen, nachdem man im Ausland schlechte Erfahrungen mit solchen Zuchthasen gemacht habe. «Daher», so Werder, «ist die Idee entstanden, Feldhasen aus der Schweiz zu beschaffen. Fündig geworden sind wir beim Kanton Freiburg, der im Seeland grosse Bestände an Feldhasen aufzuweisen hat.»

Aufwendige Fangaktion mit bescheidenem Erfolg

Nach umfassenden Instruktionen durch Claude Fischer und sein Team machen sich die Freiwilligen daran, insgesamt zehn je zwanzig Meter langen Netze aufzuspannen. Nachdem auch die Fänger ihre Positionen bezogen haben, kann es losgehen. Bereits beim ersten Trieb verfängt sich ein Hase im Netz. Sorgfältig wird er befreit und in einen hölzernen Kasten gesteckt.

Es sollte, trotz des aufwendigen mehrmaligen Versetzens der Netze, der einzige Meister Lampe sein, der gefangen wird. Hasen gibt es an diesem Ort zwar erstaunlich viele, Aber offenbar haben die Tiere keine Lust, in den Aargau verpflanzt zu werden. «Die Erwartungen dieser Versuchsaktion haben sich nicht ganz erfüllt», stellt Werder am Ende des Tags fest.

Er hatte sich rund ein halbes Dutzend Feldhasen erhofft. «Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, sind aber wertvoll. Die Projektleitung wird jetzt über die Bücher gehen.»

> Bildergalerie
> Aargauer Zeitung, 3. Febr. 2020

 

 

Rettet die jungen Wildtiere

Das Projekt wurde leicht überabeitet. Wiederum steht die persönliche Abgabe des Flyers von der Jägerin, dem Jäger, an den Landwirt, die Landwirtin, im Mittelpunkt. Die daraus entstehenden Gespräche erachten wir als sehr wichtig. Auch in unserer zunehmend hektischen Welt ist der persönliche Kontakt immer mehr von Vorteil. Neu ist, dass mit dem Flyer zusammen ein sympathisches Geschenk übergeben werden soll. Die Stiftung Wildtiere Aargau hat das auch in Jägerkreisen sehr bekannte und geschätzte Aebi-Gewürz angeschafft. Die Dosen wurden so angefertigt, dass darauf ein neuer Kleber (überreicht durch Ihre Jagdgesellschaft) angebracht wurde. - Also, wer beispielsweise 20 Landwirtschaftsbetriebe im Revier hat, verteilt 20 Flyer und 20 Aebi-Gewürze an unsere Projektpartner. Ebenfalls sind wir der Meinung, dass die Jägerin und der Jäger, welche die Flyer verteilt, Anrecht auf ein Aebi-Gewürz hat.

Wettbewerb

Unter den Aktivisten der Jungtierrettung 2018 wird ein Wettbewerb durchgeführt. Teilnahmeberechtigt ist, wer sich in seiner Funktion als Jäger/in oder Bauer/Bäuerin an der Jungtierrettung 2018 beteiligt hat. Die Gewinnverlosung unter den Teilnehmenden findet im Sommer 2018 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss: 15. August 2018. Via Website oder mit der Postkarte, die am Flyer angehängt ist.

 

 

 

Liste der Jungjäger/innen 2018

Affolter Claudia Aarau Rohr AG
Baur  Lukas Sarmenstorf AG
Beck Oliver Würenlos AG
Berner Fabio Teufenthal AG
Bertozzi Luciano Rudolfstetten AG
Bissig Christoph Villmergen AG
Bodmer David Staffelbach AG
Bolliger Pascal Holziken AG
Bornhauser Patrick Busslingen AG
Bösiger Markus Mühlethal AG
Brunner Evelyne Lommiswil SO
Bugmann Fabian Döttingen AG
Carlmeyer David Seon AG
Conrad Ralph Baden AG
Conrad Dominique Zürich ZH
Dambach Hans Ulrich Oberrohrdorf AG
Däster Matthias Aarau AG
Dominé Didier Birrwil AG
Fallica Fabian Wollerau SZ
Fleischli André Oberwil-Lieli AG
Frei Bernhard Erlinsbach AG
Freytag Koenraad Bözberg AG
Gehrig Urs Ammerswil AG
Granella Renato Würenlingen AG
Granella Nadia Würenlingen AG
Guerdi Pio Bözberg AG
Höchli Cédéric Klingnau AG
Hoppler Isabelle Berikon AG
Huwyler Gabriel Mühlau AG
Kaspar Roger Gränichen AG
Kilchenmann Fabian Rüti ZH
Küng Julian Bergdietikon AG
Losenegger Christian Wil AG
Lüchinger René Oftringen AG
Marti Michael Oftringen AG
Masson Patrick Villigen AG
Monney Rémy Hornussen AG
Müller Fabian Hellikon AG
Ruge Marie-Louise Rudolfstetten AG
Sakhri Patric Windisch AG
Scheidegger Stephan Erlinsbach SO
Scheuermann Daniel Wohlenschwil AG
Schmid André Scherz AG
Schneider Karsten Brugg AG
Schnyder Gaston Remetschwil AG
Sinner Thomas Strengelbach AG
Steiger-Wehrli Franz Küttigen AG
Strahm Katrin Hunzenschwil AG
Tatzreiter Alexandra Uerkheim AG
Treichler Simone Otelfingen ZH
Weber Christian Dottikon AG
Wetli Roger Wohlen AG
Zwyssig Fabienne Baden AG

 

Bibermonitoring Aargau

Kantonale Biberzählung Winter 2017/18

upload/Wildtiere/Biber.jpgDer Kanton Aargau beheimatet seit der Wiederansiedlung in den 1950er Jahren Biber in unterschiedlichen Gewässern. Die Ausbreitung im Gewässersystem des Kantons wird seit Beginn erfasst und dokumentiert. Im Jahre 2008 wurde mit dem nationalen Bibermonitoring auch der Grundstein für eine koordinierte und methodisch einheitliche Erfassung des Bestandes in der ganzen Schweiz gelegt. Der Kanton Aargau hat im Winter 2012/13, fünf Jahre nach dem nationalen Monitoring, erneut im ganzen Kanton nach Bibern gesucht. Nun soll im kommenden Winter, entsprechend dem Fünfjahresrhythmus, das Bibervorkommen erneut flächendeckend angeschaut werden.

Das mit grossem Aufwand verbundene Monitoring wird unter der Leitung von Andres Beck, Biberbeauftragter des Kantons, durchgeführt. Für die Kartierungen im Feld ist er auf Mithilfe angewiesen. Die Sektion Jagd und Fischerei (Christian Tesini, Fachspezialist) möchte deshalb unverbindlich bei allen Jagdgesellschaften mit aktuellem Bibervorkommen anfragen, ob jemand aus der Jagdgesellschaft gerne am Monitoring mitmachen würde. Alle freiwilligen Helfer werden durch Andres Beck in die Erfassungsmethodik eingeführt und übernehmen einen oder mehrere Gewässerabschnitte. Die Feldaufnahmen erfolgen von Januar bis März 2018.

 

Beteiligung der Aargauer Jäger; Anmeldung bitte bis am 8. Dezember 2017

Alle, welche sich im kommenden Winter vertieft mit der spannenden Tierart in seinem Revier auseinandersetzen möchten, werden gebeten, sich bis am 8. Dezember 2017 per E-Mail bei Andres Beck (andres.beck@gmx.ch) zu melden. Die Feldaufnahmen müssen von Januar bis Ende März 2018 erfolgen. Der Aufwand ist schwierig abzuschätzen, hängt vom Revier ab und dem Interesse der Jäger, auf jeden Fall gilt: es soll nur soviel gemacht werden, wie der Jäger will und Zeit hat. Den Rest der Gewässer übernehmen dann die kantonal Verantwortlichen.

upload/Wildtiere/Biber02.jpgDer Verband JagdAargau hat sich in seiner Stellungnahme zum neuen Massnahmenplan Biber dazu vernehmen lassen, dass die Jagdgesellschaften dank ihrer Ortskenntnissen unbedingt sowohl in die Zählung der Biberpopulation als auch in die Entscheide über allfällige Massnahmen einzubinden sind (aber nicht unbededingt für die Regulierung).

JagdAargau empfiehlt den betroffenen Jagdrevieren, sich an der Zählung zu beteiligen.

 

 

 

© Anmeldung für die freiwillige Mithilfe durch die Jäger

»  Massnahmen Kanton Aargau

»  Konstanter Biberbestand 2013

»  Karte Bibervorkommen 2013

»  Hallo Biber - Pro Natura

 

Teilrevision Eidg. Jagdgesetz

Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen.

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe sind zudem nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten – sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. Zu diesen Arten gehören wie bereits beschlossen der Steinbock und der Höckerschwan, und je nach Debatte im Parlament können noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür ist weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete «Wildtierbiologie», «Arten- und Lebensraummanagement», «Tierschutz» sowie «Umgang mit Waffen» vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

 

» Bundesrat verabschiedet Botschaft für dei Teilrevision des Jagdgesetzes

» Stellungnahme JagdSchweiz zur Revision der Eidg. Jagdgesetzes 

Aktion Leinenpflicht kam gut an

«A de Leine isch er en Feine» – Jäger und Hündeler engagieren sich für den Wildtierschutz

Es ist nicht oft der Fall, dass sich private Organisationen für die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, wie der Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand vom April bis Juli, einsetzen. Grundsätzlich ist der Kanton für die Durchsetzung seiner Anordnungen selber zuständig. Um den Wildtieren in den Aargauer Wälder und an Waldrändern mehr Ruhe zu ermöglichen, sind dieses Jahr aber zwei direkt involvierte Organisationen aktiv geworden: Die Jäger durch JagdAargau und die Hündeler, durch den Kantonalverband der Aargauer Kynologen (KVAK).

 

Leinenpflicht: Sinnvoll und nötig

«Wald und Waldrand sind im Frühling die Kinderstube in der Natur», gibt Thomas Laube, Vizepräsident von JagdAargau, zu bedenken. «Wildtiere und Vögel bringen ihre Jungen auf die Welt. In der heiklen Phase der Geburt und Aufzucht benötigen diese möglichst viel Schutz vor Störungen. Gemäss der Aargauer Jagdverordnung sind daher Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Vorschrift ist nötig und sinnvoll.»

In der Vergangenheit ist diese gesetzliche Vorschrift bei vielen Hundehaltenden allerdings nicht gut angekommen. Zu oft wurde sie missachtet. Um diese Situation zu verbessern, starteten JagdAargau, der Verband der Aargauer Jägerinnen und Jäger, und der Kantonalverband der Aargauer Kynologen ein gemeinsames Projekt. Mit sympathisch, farbigen Hinweistafeln an den Waldrändern und mit gleichartig gestalteten Flyern wurden die Hundehaltenden auf die wichtige Bestimmung der Leinenpflicht aufmerksam gemacht. Zwölf einfache Regeln auf dem informativen Flyer helfen Hundehalterinnen und Hundehaltern generell, ihren Beitrag zum aktiven Schutz der Wildtiere und der Natur zu leisten.

 

Erfreuliche Resonanz

Ende Juli entfiel die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern. JagdAargau stellt aufgrund der Rückmeldungen zahlreicher Jagdgesellschaften und Jagdaufseher fest, dass die neuen Hinweistafeln bei den Hundehaltenden sehr gut angekommen sind. «Es konnten sehr viel weniger nicht angeleinte Hunde festgestellt werden», stellt Thomas Laube fest. «Offensichtlich haben die Hundehaltenden den Sinn der Leinenpflicht begriffen und sie akzeptiert.» Nur wenig wirklich nicht Belehrbare seien noch unterwegs gewesen. Um diese zur Raison zu bringen werden 2018 Polizei- und Jagdaufsichtsorgane gemeinsame Kontrollen in den Wäldern durchführen.

«Im vergangenen Jahr waren wir erstaunt, wie viele Hundehalter von der Leinenpflicht scheinbar noch nie etwas gehört hatten», sagt Peter Bieri, der Präsident des KVAK. «Genau da hat die Aktion von JagdAargau und KVAK eingehakt. Im Wissen, dass jeder Hundehalter grundsätzlich ein tierliebender Mensch ist und ihm nie in den Sinn käme, einem Wildtier Schaden zuzufügen, haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass der vierbeinige Begleiter an der Leine besser aufgehoben ist. Wir sind hoch erfreut, welche Resonanz die Aktion unter den Hundehaltern ausgelöst hat. Konnten wir doch dieses Jahr eine viel bessere Einhaltung der Leinenpflicht beobachten.» Zwar stelle die Leinenpflicht für Hundehalter eine zusätzliche Einschränkung dar, sagt Peter Bieri. Der KVAK sei jedoch überzeugt, dass die Leinenpflicht im Wald in den vier Monaten viel dazu beitrage, dass die Kinderstuben unserer wild lebenden Tiere weniger gestört würden.

 

Keine grenzenlose Freiheit für Hunde

«Seit dem 1. August ist die Leinenpflicht im Wald wieder aufgehoben», betont Peter Bieri. «Dies bedeutet aber nicht, dass unsere Hunde frei durch den Wald laufen dürfen. Sie müssen gemäss den Bestimmungen der Jagdverordnung auf Waldstrassen oder am Waldrand auch im restlichen Jahr unter Aufsicht und auf abrufbarer Distanz geführt werden. Jeder Hundehalter weiss am besten, welche Distanz dies bei seinem Hund ist.»

 

 

Tiere unseres Waldes

Tiere unseres Waldes - Jagd und Hege

So lautet die Ausstellung im Dorfmuseum Lengnau, zu dem die Jäger des Studenlands einladen.

Öffnungszeiten der Ausstellung:

2. September - 22. Oktober 2017
Samstag, 14 - 18 h
Sonntag,  14 - 18 h

» Die Botschaft, 4. Sept. 2017

Liste der Jungjäger/innen 2017

Aebi Marco Suhr
Bächli Kevin Suhr
Brantschen Marc Pratteln
Buhl Fabrice Eiken
Eberhard Anna Buchs
Fischer Tobias Rorbas
Freda Marco Baden
Gisiger Lukas Wegenstetten
Haas Peter Stetten
Hagmann Rudolf Dagmarsellen
Haller Mario Birr
Haltiner Hansjörg Hunzenschwil
Heesch Stefan Büttikon
Herzog Lukas Olten
Kaspar Thomas Küttigen
Knecht Fabian Mellikon
Knecht Patrik Mellikon
Lenzin Markus Kaisten
Leuenberger Sandro Hunzenschwil
Maurer Michael Roggwil
Maurer Simon Muhen
Meile Jonas Wislikofen
Näf Felix Geltwil
Pöllendorfer Stefan Magden
Rauch Doris Berikon
Reinhard Roland Densbüren
Savoldelli Urs Sisseln
Schöni Gideon Küngoldingen
Schraner Richard Fislisbach
Schütz David Bözen
Senn Daniel Biberstein
Sibold Marco Reuenthal
Stöckling Nadler Adriana Birrwil
Strebel Thomas Ob. Entfelden
Treier Hansjörg Wölflinswil
Tresch Roger Gränichen
Zimmermann Daniel Ueken

Jagdliche Welpenprägung

 

Das Vermitteln eines spielerischen und konsequenten Umgangs mit dem Jagdhund Welpen, ist die Basis einer artgerechten Prägung. Wichtig dabei sind, das Anbahnen der sicheren Bindung und die Erziehung durch gezielte Förderung von erwünschten bzw. die Vermeidung von unerwünschten Verhaltensweisen.

Die Prägungstage finden hauptsächlich im Suhr-Gränichen AG statt. Teilnehmen können ausschliesslich Jägerinnen und Jäger „AJV“, die ihre Welpen später effektiv jagdlich führen und einsetzen. Während dem wöchentlichen, jeweils ca. 1 1/2-stündigen Waldspaziergang sind die Welpen etwa 9 bis 16 Wochen alt - also im idealen Zeitpunkt der Prägephase, um ihre Lernfähigkeit tiergerecht zu fördern und ihre Verhaltensentwicklung spezifisch und gezielt zu lenken.

Auch der Hundebesitzer muss in dieser Phase der Prägung einen nicht unerheblichen Anteil zur bestmöglichen Wesensentwicklung beitragen. Theorie kombiniert mit Praxis werden während den Prägungstagen erklärt und vermittelt. Spielerisch lernt der Welpe sein künftiges Umfeld, das Revier sowie erlegte Wildtierarten kennen.

Die Welpen Prägung hat nicht zum Zweck, bereits frühzeitig einen exzellenten Prüfungshund zu formen, vielmehr geht es darum, mit spielerischen Aspekten die Welpen an ihre künftigen Aufgaben mit viel Freude heranzuführen.

Voraussetzungen
- Teilnahme der Hauptbezugsperson
- Ausschliesslich für Welpen, die später jagdlich eingesetzt werden
- Beginn ab einer aktiven Eingewöhnungszeit von drei bis vier Tagen
- Dauer bis zur vollendeten 16. Lebenswoche
- Der Welpe muss gesund und geimpft sein
- Voraussetzung bei kleinen Gruppen oder Einzelstunden ist die Teilnahme an familiären Prägungsspieltagen oder Welpen Spielstunden (die Jagdspezifischen Prägungstage sind eine Ergänzung und ersetzen die Welpen Spielstunden nicht)

Was wird bei den Jagdspezifischen Prägungstagen vermittelt und praktisch eingeübt?
- Sichere Bindung, gegenseitige Vertrauensbildung
- Eingewöhnung in das soziale und jagdliche Umfeld
- Aktive Angstbewältigung, Neugier gewähren und Zeit lassen zum Erkunden
- Soziale Anregung bieten und spielerische Aktionen einbauen
- Konflikte und Erregungszustände erkennen und angemessen darauf reagieren
- Lernprinzipien verstehen und Mechanismen durchschauen (bspw. Selbst- oder Eigendressur)
- Die Bedeutung des Zusammenwirkens von Sinneswahrnehmungen und Bewegungen erkennen
- Das Kontaktspiel einüben und zur Führerfährte übergehen
- Einstimmung auf die Signale von Ruf Horn oder Pfiff
- Gezielte Anlageförderung und Vermeiden von später unerwünschten Verhaltensweisen
- Kennenlernen von verschiedenen erlegten Wildarten (Fell- und Körperteile)
- Mit dem Beutebringen beginnen
- Anbahnen der Futterschleppe, Wildschleppe, Schweissfährte
- Gewöhnung an den Schuss
- Individuelle Frühförderung, z. B. Vorstehen, Stöbern, Gewöhnung ans Wasser (jahreszeitlich bedingt)

Kurse: Anfragen und Anmeldung

Christoph Studer, cs118@bluewin.ch

Jägerball vom Samstag, 26. August 2017

Am Samstag 26. August 2017 fand der 3. Jägerball der Stiftung Wildtiere Aargau im Eventcenter Emil Frey in Safenwil AG statt. Eine unvergessliche Charity-Gala, welche neue Massstäbe setzte.

Rund 520 Personen besuchten den diesjährigen Jägerball in Safenwil. Viele Persönlichkeiten aus nah und fern, aus Politik und Wirtschaft gaben sich die Ehre und wurden nicht enttäuscht. Der festlich geschmückte Saal, ein stilvolles Ambiente, versprach den Besuchern einen gelungenen Abend. Der feine Apéro konnte draussen in einer wirklich warmen Sommernacht stattfinden. Umrahmt wurde dieser mit den Klängen feinster Jagdmusik der Bläsergruppe SonatES. Die Stimmung war hervorragend und diese wurde auch an die nachfolgende Festtafel übertragen. Aber nicht nur die Stimmung, auch die Temperatur im Festsaal war zuweilen hoch. So kühlte man sich zwischen den Gängen des sehr feinen Festbanketts auf dem Vorplatz bei einem ungezwungenen Gespräch ab. Stiftungsratspräsident Thomas Laube begrüsste die Gäste und bedankte sich bei den zahlreichen sehr grosszügigen Sponsoren. Ohne diese finanziellen Engagements könnte die Stiftung Wildtiere Aargau ihre zahlreichen Projekte nicht durchführen. Aufgelockert wurden die nachfolgenden Ansprachen durch die Auftritte der Hallwiler Jagdhornbläser. Wahrlich: Jagdmusik vermittelt Jagdkultur auf die schönste Art und Weise; sie tönt die Seele und das Herz an. Interessante und kurzweilige Ansprachen von Dr. Rainer Klöti, Nationalrätin und Ehrenpatronatspräsidentin Silvia Flückiger stimmten die Besucherinnen und Besucher des Jägerballs auf Sinn und Zweck der Stiftung und der Jagd ein. Besonders die Ansprache von Oberforstrat Jörg Dechow aus Brandenburg stellte das Wirken der Stiftung in ein ehrenvolles Licht. Kulinarisch verwöhnt wurden die Ballbesucher vom Gasthof Schützen in Aarau, welche in jeglicher Hinsicht eine überdurchschnittlich hohe Leistung bot. Zum Tanz spielte das Orchester von Charly Fuchs auf. Ein Ensemble, das ebenfalls durch Qualität und stilreichem Repertoire den Jägerball bereicherte. Der Jägerball ist auch durch seine gehaltvollen Tombolas bekannt. Dieses Jahr war der Gabentisch voll von wunderschönen und exklusiven Preisen. Der Jägerball endete nach Mitternacht. Mit einer Rose wurden die Frauen, mit einem Jägerwasser die Herren charmevoll verabschiedet.

Auch dieser Jägerball wird in die Geschichte der Stiftung Wildtiere Aargau eingehen. Möglich wurde dieser Anlass durch das vorbildliche Engagement eines Mannes: OK-Präsident Richard Zuckschwerdt. Seit Monaten arbeitete Richard Zuckschwerdt und seine Lebenspartnerin Rosmarie Wernli auf diesen Event hin. Zahlreiche Besprechungen, Sitzungen, hunderte von Mails und Telefonate wurde immer begeistert und mit grossem Charme erledigt. Dieser Aufwand kann die Stiftung Wildtiere Aargau nicht angemessen entschädigen. Umso mehr ist unser Lob, der Respekt vor dieser Leistung und die tiefe Ehrfurcht vor so viel Uneigennützigkeit mehr als nur angebracht. Das Wirken und die Persönlichkeit von Richard Zuckschwerdt ist eine grosse und wertvolle Bereicherung für unseren Stiftungsrat. Richard ist ein aufrichtiger und vorbildlicher Jäger und Naturschützer und ein vorbildlicher Gentleman alter Schule. Richard Zuckschwerdt ist „Mr. Jägerball“! Namens und Auftrags des ganzen Stiftungsrates sei ihm dafür von Herzen gedankt. Ebenfalls in diesen Dank schliessen wir zahlreiche Funktionäre des OK’s Jägerball ein, welche Richard mit Rat und Tat effizient unterstützt haben. Der Stiftungsrat ist sich dieser zahlreichen und wertvollen Leistungen sehr bewusst und wird in den nächsten Wochen darauf zurückkommen. Abschliessend möchte ich aber auch die tatkräftige Hilfe und Unterstützung in jeglicher Hinsicht von allen aktiven und ehemaligen Stiftungsräte erwähnen. Das ist nicht selbstverständlich und ihn hohem Masse anerkennenswert. Wir alles zusammen tragen die Stiftung Wildtiere Aargau in eine stabile wirkungsvolle Zukunft. 

Waidmannsdank dafür! 

NAMENS DES STIFTUNGSRATES
Thomas Laube, Stiftungsratspräsident

 


 

» Details finden Sie unter www.jaegerball.ch

upload/StiftungWildtiere/DSC_8594.jpg

» Fotogalerie

 

Der Anlass
26. August 2017, 16.30 Uhr

Charity-Gala zu Gunsten Stiftung Wildtiere Aargau
Die gemeinnützige Stiftung Wildtiere Aargau engagiert sich seit zwölf Jahren in überzeugender Weise
um die Verbesserung der Lebensräume freilebender Wildtiere, insbesondere dem Schutz der Jungtiere.

Leinenpflicht

„A de Leine isch er en Feine“

Der Kantonalverband Aargauer Kynologen KVAK und unser Verband Jagd Aargau haben eine gemeinsame, kantonsweite Aktion lanciert. Damit wollen wir die Aufmerksamkeit der Hundehalter und aller Waldbesucher für die Anliegen von Fauna und Flora im Wald verbessern. Lesen Sie unser neustes Mitteilungsblatt.

upload/Dokumente/LeinenpflichtFlyer.jpg

Leinenpflicht im Wald

„A de Leine isch er en Feine“: Unter diesem Titel wenden sich Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) mit einem Faltblatt und mit Stellplakaten an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Am 1. April beginnt die Leinenpflicht.

Die Leinenpflicht ist in § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) klar geregelt. In § 21 AJSV wird unter Absatz 1 festgehalten: „Hunde sind im Wald und am Waldsaum vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.“

In zweiten Abschnitt wird präzisiert: „Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Anlässe zur Prüfungsvorbereitung und zu Prüfungen von Sanitäts- und Katastrophenhunden in SKG-Vereinen benötigen eine Bewilligung.“ Deshalb trainieren Sanitäts- und Rettungshunde-Gruppen der anerkannten Vereine stets nur in gegenseitiger Absprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften im Wald.

Sensibilisierung ohne Mahnfinger

Das Faltblatt mit seinem sympathischen Auftritt – der ohne erhobenen Mahnfinger auskommt - weist aber nicht bloss auf die gesetzlichen Grundlagen für die Leinenpflicht, sondern auch auf die wichtigsten allgemeingültigen Verhaltensregeln für eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Führung der treuen vierbeinigen Begleiter hin. Das Faltblatt enthält zudem Wissenswertes über den Lebensraum Wald und Waldrand.

Auslöser für die Zusammenarbeit von Jagd Aargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen – die schweizweit einmalig sein dürfte – war die Umfrage von Jagd Aargau im Herbst 2014 unter den Jagdgesellschaften. Daraus ging unter anderem hervor, dass 98 von 131 Jagdgesellschaften in den vorangegangenen fünf Jahren Wildabgänge durch Hunderisse zu verzeichnen hatten. 33 Jagdgesellschaften hatten zudem eine Zunahme der Hunderisse festgestellt. Aus der Umfrage ist aber auch hervorgegangen, dass sich 60 Prozent der Hundeführerinnen und Hundeführer an die Bestimmungen über die Leinenpflicht halten würden.

Die Jagdgesellschaften erhalten in den nächsten Tagen 20 Tafeln und 50 Flyer. Die Tafeln sind so konzipiert, dass sie möglichst vor dem 1. April an Stellen montiert werden, die von Waldspaziergängern frequentiert werden. Nach dem 31. Juli sollen sie wieder abgehängt und für das kommende Jahr eingelagert werden. So können wir sie in den Folgejahren wieder verwenden und die Aufmerksamkeit damit erneut wecken.

Die Flyer sind zum Verteilen bei Begegnungen im Wald. Wir bitten euch jedoch eindringlich, nicht als «Polizei im Wald» aufzutreten, sondern die Waldbesucher mit Rat und Aufklärung auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen. Wir sind überzeugt, dass im konstruktiven Dialog am meisten Wirkung erzielt wird. Selbstverständlich können Unbelehrbare wie bis anhin in letzter Konsequenz verzeigt werden.

Für die wertvolle Mitarbeit danken euch die Vorstände des Kantonalverbandes Aargauer Kynologen KVAK und Jagd Aargau vielmals.

Dokumente

> Flyer "A de Leine isch er en Feine"

> Mitteilungsblatt Nr. 16, März 2017: Gemeinsame Aktion zur Leinenpflicht im Wald

Aussichtsturm Pro Natura

Aussichtsturm bei den Löchern in Hellikon

Pro Natura Aargau hat einen Aussichtsturm gebaut. Auch an anderen Orten soll er zum Einsatz kommen. An der Messe «Fischen – Jagen - Schiessen» Ende Februar in Bern feierte er Premiere. Aktuell ist er bei der Zimmerei eingelagert und wird in einigen Details optimiert. Der neue Aussichtsturm soll Ein- und Überblick bei Naturphänomenen bieten.

Der mobile Turm, dessen Auf- und Abbau ohne grosse technische Hilfsmittel funktioniert, braucht keine Baueingabe bei den Gemeinden, dafür aber muss er alle zwei Monate verstellt werden. Pro Natura hat dafür bereits weitere Standorte vorgesehen. Nach den Löchern in Hellikon wird er in weiteren Aargauer Schutzgebieten aufgestellt.

Der mobile Turm kann auch von den Jagdgesellschaften von Pro Natura angefordert werden.

 

Lesen Sie weiter …

» Helliker Löcher erhalten einen Aussichtsturm