Am 15. und 16. Juni 2024 findet auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine statt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat die vorübergehende Einschränkung zur Benutzung des Luftraumes rund um den Bürgenstock (LSR91) sowie weitere Sicherheitsmassnahmen beschlossen. Unter anderem ist in der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr bis und mit 17. Juni, 20:00 Uhr Ortszeit die freie Benutzung des Luftraumes in einem Umkreis von 25NM resp. 46.3Km und der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. Die Luftwaffe stellt den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher.

Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten aufgepasst

Dies ist eine wichtige Nachricht für Pilot:innen, die in den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz oder Zug tätig sind.

Im Zeitraum zwischen dem 13. Juni 2024 08:00 Uhr und 17. Juni 2024 20:00 wird ein Restriktionsgebiet für den gesamten zivilen Luftverkehr gelten. Zudem müssen Flugplätze und Heliports innerhalb des Perimeters ihren Betrieb einstellen. Diese Einschränkungen werden zu einem späteren Zeitpunkt und in angepasster Form auch auf der RPAS-Karte ersichtlich sein. 

Diese genannten Restriktionen gelten in einem Radius von 25 NM / 46.3km.

Wir konnten anlässlich einer Infoveranstaltung der Luftwaffe unsere Problematik im Zusammenhang mit der Rehkitzrettung vorbringen: Dadurch erreichten wir, dass die Restriktionszone für Drohnen auf 15 NM / 27.78km reduziert wurde (siehe Karte). Dies bedeutet, dass innerhalb von diesem Radius im vorgenannten Zeitraum absolut keine Drohnenflüge gestattet sind! Somit sind auch keine Drohnenflüge im Zusammenhang mit der Rehkitzrettung innerhalb des Perimeters möglich.

Zusätzlich orientieren wir die betroffenen Bauernverbände, kantonalen Jagdverbände und Jagdverwaltungen, damit diese die Informationen an die Mitglieder weitergeben können. Du kannst bei der Orientierung der Betroffenen aktiv unterstützen, in dem du deine Jagdgesellschaft/Hegering und Feldbewirtschafter proaktiv informierst.

Wir bedauern diesen Umstand sehr. Gleichzeitig bitten wir dich, die Einschränkung einzuhalten. Insbesondere im Nahbereich des Bürgenstocks sind nebst konventionellen Abwehrmethoden auch elektronische Mittel im Einsatz, welche eine Drohne zum Absturz bringen können.

Ab dem 17.06.2024, 20:00 Uhr sind wieder sämtliche Flüge im normalen Rahmen möglich.

Weitere Informationen:

Vielen Dank für die Kenntnisnahme und deine Unterstützung in dieser Sache.

Rehkitzrettung.ch

Weitere Informationen des BAZL

Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Offene Flugplätze mit Auflagen:
An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.  

Die Einschränkungen in der LSR91 werden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen. 

Vergessen Sie nicht, bei der Flugvorbereitung sämtliche Details zur Luftraumeinschränkung den offiziellen Publikationen ( NOTAM, DABS etc.) auf Skybriefing zu entnehmen.


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