„An der Leine ist er ein feiner“, ein Naturschutzprojekt von JAGDAARGAU und dem Kantonalververband Aargauer Kynologen (KVAK).

Ausgangslage

Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche, selbst Insekten, mit Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an den Waldrändern

eingeführt worden.

Rechtliche Grundlage:
§ 21 Jagdverordnung Aargau (AJSV 933.211)
Schutz vor Störungen
Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.
§ 21 Leinenpflicht für Hunde der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (SAR 933.211)

AJSV 933.211

Problematik

Der grösste Teil der Halterinnen und Halter der rund 30’000 Hunde im Kanton Aargau beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern. Das lässt sich aus einer Umfrage ableiten, die JAGDAARGAU bei den Jagdgesellschaften durchgeführt hatte. Leider gibt es aber noch (zu) viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die überzeugt sind, dass ihr Liebling im Wald keine Leine braucht. Angesichts der Zunahme der Zahl der Risse von Wildtieren durch frei laufende Hunde, aber auch der Bedeutung des Schutzes der wild lebenden Säugetiere, Vögel, Amphibien und Insekten (Bestäuben von Pflanzen) in der für sie entscheidenden Zeit zwischen April und August, haben JAGDAARGAU und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam eine Sensibilisierungskampagne für die Leinenpflicht gestartet. Das Projekt „A de Leine isch er en Feine“ wurde gestartet.

Informationskampagne

Seit mehreren Jahren führt JAGDAARGAU zusammen mit den Aargauer Kynologen (KVAK) das Präventionsprojekt „A de Leine isch er en Feine“ durch. Durch die Information auf den Tafeln sollen die Hundehaltenden auf die viermonatige Leinenpflicht hingewiesen werden. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigten den Nutzwert dieses Projektes. Die Tafeln werden Ende März durch die Jagdgesellschaften an den Waldrändern, gut sichtbar, angebracht und anfangs August wieder entfernt. Mit dieser sympathischen Geste sollen die Hundehaltenden auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht werden.

Überwachung Leinenpflicht

Vermehrt führen die Polizeiorgane Kontrollen im Wald und an den Waldrändern durch und setzen fehlbare Hundehaltende ins Recht.


Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf die Natur; u.a. auch im Namen von
Schwarzspecht, Grünspecht, Buntspecht, Fitis, Tannenhäher, Mönchsmeise, Uhu, Meise, Kleiber, Ringeltaube, Eichelhäher; Nachtigall, Rotkehlchen, Wasseramsel, Bachstelze, Wildenten und Kolkraben
Rotwild (Hirsch), Rehwild, Schwarzwild (Wildschwein), Fuchs, Dachs, Edelmarder, Wildkatze, Iltis, Feldhase, Eichhörnchen, Siebenschläfer und Haselmaus, Bergmolch, Erdkröten, Feuersalamander, Grasfrosch und Geburtshelferkröte Wildbienen, Ameisen, Wespen, Hornissen, Spinnen, Raupen, Sommervögel und Nachtfalter welche alle von dieser Rücksichtsnahme direkt profitieren!



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