Herbsttagung 2023

Herbstversammlung, Gemeindesaal Buchs
Mittwoch, 20. September 2023, 20.00 Uhr

An der diesjährigen Herbsttagung versammelten sich über 350 Jägerinnen und Jäger aus dem Kanton Aargau traditionsgemäss im Gemeindesaal Buchs. Vier äusserst interessanten Themen standen auf der Traktandenliste. 

Die Jagdhornbläser Fricktal haben in Versammlung in gebührender Weise eingestimmt und mit Hörnerklang verabschiedet.

 

1. Jagdliche Einrichtungen im Wald - Bewilligungspraxis der Abteilung Wald

Die Ausübung der Jagd – formal die Erfüllung der Vorgaben des Jagdpachtvertrages – erfordert u.a. zweckmässige Einrichtungen im Wald. Dazu gehören Hochsitze, Kanzeln, Orte zum Aufbrechen des Wildes, Be- und Versammlungsmöglichkeiten. Fabian Dietiker, Leiter Abteilung Wald erläuterte ihre Bewilligungspraxis und beantwortete offene Fragen.

Die Folien zum Referat können in Kürze hier heruntergeladen werden.

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2. Rotwild im Aargau - Eine Herausforderung

upload/Herbsttagung/Kronenhirsch.jpgMit der Ausbreitung des Rothirsches ist neben der Jagd auch der Forst gefordert, nach verbesserten Möglichkeiten zur Rotwildbewirtschaftung zu suchen. Im Rahmen eines Pilotprojekts im Raum Zofingen werden erweiterte jagdliche und forstliche Massnahmen geprüft. Erwin Osterwalder, Fachspezialist der Sektion Jagd und Fischerei stellte das Projekt und die Zielsetzungen vor.

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3. Vision Jagd 2025 - Umsetzung un nächste Schritte

Mit der Publikation der «Vision Jagd 2025» im Juli 2023 läuft nun die Umsetzungsphase. Rainer Klöti erklärte die nächsten Schritte.

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4. Wie unterstützen die Obleute die Jagdaufsicht

Wie unterstützt die Obleute der Jagdgesellschaft die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher, dazu erläuterte Erwin Jansen in Anlehnung zum neuen Handbuch Jagdaufsicht in seinem Kurzreferat.

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Fricktaler Jagdhornbläser

» Einladung zur Herbsttagung 2023

» Medienbericht vom 22.9.2023, AZ

» Zeitungsbericht Botschaft vom 23. 9. 2023, Probst Louis

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Gehorsamsprüfung 2023, Kirchleerau

Prüfungsbericht Gehorsamsprüfung Samsag, 24. Juni 2023, Revier Kirchleerau

19 Gespanne sind zu dieser wertvollen Prüfung angetreten. Für die 4 Gehorsamsfächer

  • Leinenführigkeit,
  • Gehen frei bei Fuss,
  • Ablegen und Schiessen sowie der
  • Appell

wurden sehr schöne Revierteile durch die JG zur Verfügung gestellt. 16 Gespanne durften den Ausweis für die bestandene Prüfung entgegennehmen. Herzliche Gratulation.

Berner Fabio mit Kleopatra
Die beste Tagesarbeit zeigte Berner Fabio mit seiner KLM-Hünding "Kleopatra vom Schwarzen See"    BRAVO !

 

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Weidmannsdank der JG Kirchleerau für das zur Verfügung stellen des Reviers. Ebenso für die Grill-Bratwurst und die Getränke für alle Prüfungsteilnehmer, welche von der Jagdgesellschaft übernommen wurden. Im Namen Aller, «vielen, vielen Dank».

Ich gratuliere allen erfolgreichen Führerinnen und Führer zur bestandenen Prüfung und wünsche weiterhin viele Freuden und Erfolge mit eurem vierbeinigen Kameraden. Ein Dankeschön allen Beteiligten für das kameradschaftliche Verhalten welches zum guten Gelingen der Prüfung beigetragen hat.

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Auch dieses Jahr wurde ein Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung angeboten. Er wurde sehr zahlreich besucht. Besten Dank an Katrin Strahm und Thomas Laube, die mich jeweils unterstützt haben. Ebenso herzlichst verdanke ich die Benutzung des Reviers bei der JG Diana Lenzburg.

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» Prüfungsbericht Gehorsamnsprüfung 24. Juni 2023 (pdf)

Verantwortlicher Ausbildungs-/Prüfungswesen
Josef Sticher, alte Hallwilerstr. 3, 5724 Dürrenäsch
Tel. 062 777 46 55, Mobil: 079 350 89 71

josef.sticher@bluewin.ch

Der Prüfungsleiter

Sepp Sticher

 

Jungjägerbrevetierung 28. Juni 2023, Schloss Habsburg

„Der Jagdpass ist kein Selbstläufer“

Auf Schloss Habsburg durften die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Jagdprüfung ihren Fähigkeitsausweis entgegennehmen

(Louis Probst, Informationsbeauftragter JagdAargau)

Nur einer schien an der Brevetierungsfeier eher nachdenklich in die Welt zu schauen: Der (präparierte) Keiler Bruno, sozusagen der Stammgast an diesem Anlass. Schliesslich stellen jetzt weitere 58 motivierte und gut ausgebildete neue Weidleute, darunter zwei Frauen, auch seinen Artgenossen nach. Aus den Händen von Regierungsrat Stephan Attiger und Urs Wunderlin, dem Präsidenten der Jagdprüfungskommission, konnten 57 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Jagdlehrganges den Jagdfähigkeitsausweis und einen Eichenbruch entgegennehmen.

„Die Jagdausbildung darf sich sehen lassen“, betonte Erich Schmid, der Geschäftsführer von AJV/JagdAargau und Administrator des Jagdlehrganges, bei der Begrüssung zum traditionellen Anlass auf Schloss Habsburg, der von der Jagdhornbläsergruppe Hallwyl begleitet wurde. Brevetierung sei zwar ein relativ starker Begriff, so Erich Schmid. Aber er stehe hier für den Abschluss einer wichtigen Ausbildung. „Heute erhalten wir nicht nur 58 Jägerinnen und Jäger, sondern bestens ausgebildete Weidleute“, freute er sich.

„Hohes Leistungsniveau

„Der Aargauer Jagdpass ist kein Selbstläufer“, stellte Urs Wunderlin fest. „Wer im Aargau jagen will, muss viel Zeit investieren.“ Wie er in einem kurzen Rückblick auf die Prüfung ausführte, hatten 37 von 39 Kandidaten den praktischen Teil bestanden. Zwei seien an den Nerven gescheitert. Als echte Herausforderung bezeichnete er die theoretische Prüfung, zu der 70 Kandidaten angetreten waren. 58 von ihnen bestanden die Prüfung. „Das Leistungsniveau war hoch“, attestierte Urs Wunderlin den Absolventinnen und Absolventen des Jagdlehrganges, und er versicherte, dass auch die Mitglieder der Jagdprüfungskommission jeweils mitleiden würden.

„Ihr habt eine tadellose Leistung erbracht auf die ihr stolz sein dürft“, wandte er sich an die Jungjägerinnen und Jungjäger. „Es liegt jetzt an Euch, am Ball zu bleiben. Gebt dem Ansehen des Jägers ein neues Gesicht. Macht mit in Euren Gemeinden. Ihr seid die neuen Gesichter der Jagd. Man schaut auf Euch.“ Urs Wunderlin dankte den Jagdschulen, den Ausbildnern, dem Aargauischen Jagdschutzverein und der Jagdverwaltung.

„Die Brevetierung gibt Anlass, einen Moment stolz zurück- und gleichzeitig vorauszublicken“, so Geri Wenzinger, der Vizepräsident von AJV/JagdAargau.  Am Beispiel des Weges einer Anzündhilfe vom rohen Holzstück über die Holzwolle zum fertigen Produkt zeigte er sinnbildlich auf, was hinter den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen liegt. „Bleibt aktiv, nehmt Anteil und engagiert Euch“, forderte er sie auf. „Wir sind froh um Euer Wissen.“

„Kein Spaziergang“

„Die Jagdausbildung ist kein Spaziergang“, betonte auch Regierungsrat Stephan Attiger.  „Sie erfordert viel Zeit, Fleiss und Nerven.“ In der Jagd lerne man ein Leben lang, gab er zu bedenken. Auch die Jagd verändere sich. Als wichtigen Auftrag der Jagd bezeichnete er den Kontakt zur Bevölkerung, aber auch aufzuzeigen, was die Jagd leistet.

> zur Fotogalerie

Liste der Jungjägerinnen und Jungjäger 2023

Baumann David Hendschiken
Baumgartner Seya Uerkheim
Bereuter Stefan Villmergen
Berger Markus Wettingen
Binz Mathias Wangen bei Olten
Böttcher Sigrid Mönthal
Breunig Andreas Staufen
Bucher Thomas Büttikon
Büchler Christian Lenzburg
Bühler Christian Jonen
Burger Nick Elfingen
Clalüna Gian-Luca Kölliken
Clavadetscher Armin Brugg
Domic Marko Zufikon
Ficek Thomas Rombach
Fischer Fabian Baden-Dättwil
Flückiger Martin Rothrist
Haldimann Piero Oberflachs
Hediger André Liestal
Heierli Raphael Birmenstorf
Hollenstein Sven Fisibach
Huggenberger Markus Aesch
Hunziker Marco Schöftland
Keller Franz Leibstadt
Keusch Martin Boswil
Kiser Alois Laufenburg
Labhart Denis Dintikon
Lehmann Nicola Reitnau
Luzio André Boswil
Meier Thomas Villmergen
Meier Simon Zeihen
Minnig Philippe Lenzburg
Moser Matthias Tägerig
Müller Pascal Niederrohrdorf
Müller Stefan Lengnau
Müller Stefan Schupfart
Oetiker Daniel Hottwil
Ott Lukas Auenstein
Palmieri Marco Muhen
Plüss Domenic Lupfig
Plüss Michael Bözberg
Probst Sven Schupfart
Regez Markus Mellingen
Rohner Yannis Windisch
Rüede Christian Fisibach
Rufli Marco Zug
Rymann Daniel Wettingen
Sager Micha Meisterschwanden
Schlatter Markus Riniken
Stalder Gilles Waltenschwil
Ursella Marlen Basel
Waldmeier Hansruedi Möhlin
Weidmann Roland Fisibach
Wenger Diego Oeschgen
Widmer Heinz Meisterschwanden
Wittenwiler Remo Möhlin
Wüthrich Christian Dättwil
Zimmermann Constantin Hünenberg

 

 

 

Jagdaufsicht Aargau

Aufgaben der Jagdaufsicht im Handbuch einfach und übersichtlich

Das eidgenössische Jagdgesetz verpflichtet die Kantone, für eine wirkungsvolle Aufsicht über die Jagd und für den Schutz der Wildtiere zu sorgen. Im Revierjagdkanton Aargau sind die örtlichen Jagdgesellschaften für die Sicherstellung der Jagdaufsicht verantwortlich. Diese Verpflichtung gehen sie mit ihrem Jagdpachtvertrag ein.

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/Handbuch.jpgAuf Initiative von Jagd Aargau hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe das Handbuch «Jagdaufsicht» erarbeitet. Der umfangreiche Aufgabenkatalog für die Jagdaufsicht ­– von der Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht über die Beratung von Landwirten bei Selbsthilfe- und Schadenverhütungsmassnahmen bis zum Einsatz bei Wildtierunfällen im Strassenverkehr rund um die Uhr – zeigt die Bedeutung auf, welche der Jagdaufsicht zukommt. Nicht nur durch ihren Einsatz für den Schutz der Wildtiere, sondern auch als Verbindungsglied zwischen der Jagd und der Bevölkerung, der Land- und der Forstwirtschaft sowie zu den Behörden.

Im Handbuch werden nicht nur die Aufgaben und Kompetenzen der Jagdaufsicht und die gesetzlichen Grundlagen umfassend dargelegt. Das Handbuch gibt auch Hilfestellung für das Vorgehen und Auftreten bei Einsätzen, wie etwa beim Umgang mit uneinsichtigen Hundehaltenden; bei Wildtierunfällen im Strassenverkehr oder beim Auftreten von Wildtieren im Siedlungsraum.

Das Handbuch kann über den Jagdshop beim Verband JagdAargau zum Preis von Fr. 50.- erworben werden (AJV-Mitglieder erhalten es zum Selbstkostenpreis von Fr. 30.--). Den Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern wird es am Einführungstag gratis abgegeben.

 

Presseberichte zur Handbuch-Herausgabe:

 

Jagdaufsicht - Handbuch Inhalt

Das Handbuch umfasst die Aufgaben, Kompetenzen und Zusammenarbeit der Aargauer Jagdaufsicht, das Auftreten der Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern, die Sicherheit beim Einsatz und Unfällen, die Wildschäden sowie der Artenschutz:

[Klicken Sie auf ein Kleinbilder um zum PDF zu gelangen]

Handbuch Jagdaufsicht Aufgabenliste, Ansprechpartner      Checklisten

Im Handbuch Inhalt Seiten 3 - 6 können Sie auf einen Titel drücken, damit Sie zum Text gelangen.

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Upload:

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/AJV_Handbuch_Jagdaufsicht.pdf

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/AJV_Aufgaben_Jagdaufsicht.pdf

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/AJV_Check_vor Ausruecken_Jagdaufsicht.pdf

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/AJV_Check_Prio Unfall_Jagdaufsicht.pdf

upload/Jagdaufsicht/Handbuch/AJV_Check_Polizei_Jagdaufsicht.pdf

 

Revision Aargauische Jagdverordnung 2023

Teilrevision schliesst Lücken und stärkt den Tierschutz

Der Regierungsrat hat am 21. September 2022 die Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) revidiert und auf 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Damit konnten einige Anliegen des AJV Jagd Aargau umgesetzt werden. Insbesondere die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Jagdaufsicht bei Einsätzen im Strassenverkehr war ein vielgehegter Wunsch. Aber auch die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeit auf Rehwild; die Anpassung der Nachsuche-Pflicht; die Vereinfachung der Rehwildabschussplanung und die neue Regelung bei Fehlabschüssen sind Anliegen, die von einer grossen Zahl unserer Mitglieder unterstützt werden.

Mit dieser Teilrevision werden Lücken geschlossen, Abläufe vereinfacht und präzisiert sowie der Tierschutz gestärkt.

Die wichtigsten Änderungen:

Abschussplanung (§ 13 Abs. 1 und 2):

Die Jagdgesellschaften vereinbaren gestützt auf Wildbestandserhebungen mit den betroffenen Forstrevieren (die Gemeinden sind nicht mehr involviert) alle zwei Jahre eine Abschussplanung beim Rehwild und stellen der Fachstelle eine Kopie der Vereinbarung zu. Kommt keine Vereinbarung zustande oder widerspricht die Vereinbarung kantonalen Richtlinien, entscheidet die Fachstelle über die Abschussplanung. Das hat eine wesentliche Vereinfachung der Rehwild Abschussplanung für die Jagdgesellschaften zur Folge. Mit dem Absatz 2 wird die gesetzliche Grundlage für die Massnahmenpläne Wildschwein, Rothirsch, Gämse und Kormoran festgehalten.

Jagdzeiten (§ 14):

Neu gelten für das Rehwild die folgenden Jagdzeiten: Vom 1. Mai bis 31. Dezember dürfen neben dem Rehbock jetzt auch Schmalreh und Galtgeissen bejagt werden.

Jagdwaffen, Munition und Hilfsmittel (§ 16):

Neu kann die Fachstelle die Verwendung verbotener Hilfsmittel ausnahmsweise bewilligen.

Jagdhunde (§ 17):

Die wichtigste Änderung betrifft die Nachsuche. Absatz 5 hält fest: „Für jedes beschossene oder verunfallte Wildtier, das nicht auf Sichtdistanz verendet ist, muss eine fachgerechte Nachsuche mit einem geprüften Nachsuchehund durchgeführt werden.“ Klar geregelt sind auch die Anforderungen an die Hunde. So müssen für die Wasserjagd und die Verlorensuche geprüfte Apportierhunde eingesetzt werden und die Baujagd ist nur mit einem am Kunstbau geprüften Bodenhund zulässig. Neu ist die Bestimmung: „Anerkannt sind Prüfungen und Nachweise gemäss schweizerischem Standard oder gemäss Reglementen mit vergleichbaren Anforderungen.“

Artenschutz (§ 20):

Die bisherigen Bestimmungen werden um zwei neue Absätze ergänzt. Der neue Absatz 3 hält fest: „Das Füttern von Wildtieren ist verboten ausser in kleinen Mengen bei der Singvogelfütterung und der Lockjagd gemäss § 15 Abs.3.“ Der neue Absatz 4 betrifft die Haltung von Wildtieren: „Die Bewilligung zur Haltung von einheimischen jagdbaren und geschützten Wildtieren wird durch die Fachstelle erteilt.“

Selbsthilfemassnahmen (§ 24):

Absatz 3 wird dahingehend ergänzt, dass Selbsthilfemassnahmen gegen Haarraubwild und Vögel neu auch in „mobilen Freilaufställen“ zulässig sind. Absatz 6 wird um den Zusatz erweitert, dass bei Selbsthilfemassnahmen die Schonzeiten der jeweiligen Tierarten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie der Jagdverordnung des Kantons Aargau einzuhalten sind

Jagdaufsicht (§ 27):

Neu wird neben den Weiterbildungskursen für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher auch deren Ausbildung explizit aufgeführt.

Wildunfälle (§29a neu):

Mit der Teilrevision der Verordnung zum Jagdgesetz wird nun auch die längst überfällige Frage der Entschädigung der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher für ihren Einsatz bei Wildunfällen im Strassenverkehr geregelt. Unter dem Titel „6bis Gebühren“ wird in § 29 a festgehalten: „Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher erheben für ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von pauschal Fr. 200.-.“

Fehlabschüsse (§ 30):

Die Regelung für Fehlabschüsse wird angepasst und erweitert. Neu liegt ein Fehlabschuss vor, wenn im Rahmen der Wildschweinbejagung vom 1. April bis 30. September versehentliche eine laktierende Bache erlegt wird; im Rahmen der Rehwildbejagung vom 1. Mai bis 31. August versehentliche eine laktierende Rehgeiss erlegt wird und schliesslich im Rahmen der Gams- und Rotwildbejagung versehentlich ein gemäss Massnahmenplan nicht freigegebenes Tier erlegt wird.

In Absatz 3 werden die Entschädigungen bei Fehlabschüsse neu geregelt. Bei einem Fehlabschuss bezahlt die fehlbare Person dem Kanton für ein Wildschwein 80 Franken; für ein Reh 250 Franken; für eine Gämse 300 Franken und für einen Rothirsch 800 Franken.

Neu in die Verordnung aufgenommen wird schliesslich die Bestimmung: „Trophäen von Fehlabschüssen gehören dem Kanton und sind diesem abzuliefern.“

 

» Mitteilungsblatt Nr. 34: Kleine Revision Jagdverordnung

» Synopse alte/neue Jagdverordnung

» Versionsvergleich Aarg. Jagdverordnung (ASJV)

» Jagdverordnung Kanton Aargau (ASJV)

 

 

 

Hohe Ansprüche an die Führer von Stöberhunde

Praxisseminar für Stöberhunde

Dürrenäsch  |  Zum ersten Mal hat jetzt die Sektion Hundewesen von JagdAargau auf dem Areal der Ortsgruppe Hallwil des SKBS (Schweizerischer Klub des Belgischen Schäferhundes) in Dürrenäsch ein Praxisseminar für Stöberhunde durchgeführt. Die beiden Fachreferenten Thomas Laube und Josef Sticher haben darüber Aufschluss gegeben, was es alles zu bedenken gibt vor der Anschaffung eines Stöberhundes.

Pia Weber

Da und dort geistert immer noch das schauerliche Bild durch die Köpfe von der jagenden Hundemeute, welche das Wild in wilder Hatz den Jägern vor die Flinte hetzt. Dies ist aber hierzulande schon längst nicht mehr so, sondern das Jagd- und das Tierschutzgesetz reden ein gewichtiges Wort mit.

Das Seminar hatte zum Ziel, dass Jäger und Jägerinnen vor der Anschaffung eines Stöberhundes die wichtigsten Voraussetzungen für deren Anschaffung und Haltung, die verschiedenen Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeiten, sowie die gängigen Stöberhunderassen und ihre Eigenarten kennen. Nicht nur welche Rasse einem selbst gefällt, sondern auch welche Sinn macht im eigenen Jagdrevier ist von Bedeutung. Informative Gespräche mit Personen, welche die angedachte Jagdhunderasse schon führen können hilfreich sein, ebenso wie en paar gute Tipps. 

Nach der Anschaffung des Welpen soll er gut sozialisiert und dann langsam Schritt für Schritt an seine zukünftigen Aufgaben herangeführt werden. Lebten Jagdhunde früher oft in einem Zwinger, so haben sie  heute Familienanschluss und müssen artgerecht gehalten werden, genügend Auslauf und Beschäftigung haben, und sie müssen lernen, mit ihrem Jäger oder der Jägerin zusammen im Team zu arbeiten. Mit andern Worten, das Halten eines Jagdhundes erfordert viel Zeit. Als spezielle Stöberhunde gelten Wachtelhunde, Spaniels, Laufhunde und Bracken, aber auch alle andern geeigneten und eingeübten Hunde können als Stöberhunde geführt werden, diese dürfen jedoch eine Risthöhe von 42 Zentimetern nicht überschreiten. Damit will man wilde Hetzjagden vermeiden. Jagd bedeutet heute auch, Verantwortung zu tragen für die Natur, für Pflanzen und Tiere.

Verschiedenste Ausbildungen und Prüfungen können im Rasseverein oder Verband absolviert werden, JAGDAARGAU bietet Gehorsamsprüfung, Wasser- und Apportier-, und Schweiss- und Fährtenschuhprüfungen über 500 und 1000 Meter an.

Zum Abschluss des noch viele weitere Informationen beinhaltenden Seminars zeigten Stöberhundeführer ihre Hunde verschiedener Rassen und beantworteten Fragen.

> Lenzburger Bezirks Anzeiger: Hohe Ansprüche an die ­Führer von Stöberhunden (chmedia.ch)

   

 

 

 

 

 

 

 

Jungjägerbrevetierung 29. Juni 2022 auf der Habsburg

Das sind die neuen «Aushängeschilder» für die Jagd im Kanton Aargau

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Jagdprüfung haben am Mittwoch, 29. Juni 2022 auf der Habsburg ihren Fähigkeitsausweis erhalten.

 
Louis Probst
Der Nachwuchs ist gesichert.

«Den aargauischen Jagdpass erhält man nicht im Schongang oder bequem vom Sofa aus», betonte Urs Wunderlin, der Präsident der Jagdprüfungskommission, an der Brevetierungsfeier auf Schloss Habsburg, die von den Fricktaler Jagdhornbläsern begleitet wurde. In seinem Rückblick attestierte er den Jungjägerinnen und Jungjägern, welche die anforderungsreiche Prüfung bestanden haben – «auch wir von der Prüfungskommission leiden jeweils mit», versicherte Urs Wunderlin – ein sehr gutes Leistungsniveau.

Von den 47 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich der Prüfung gestellt hatten, haben 39 bestanden. Das Altersspektrum reicht von 19 bis zu 66 Jahren. «Ihr habt eine tadellose Leistung erbracht und dürft stolz sein», wandte sich Urs Wunderlin an die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Jagdprüfung. «Die Kenntnisse des Grundhandwerks habt Ihr erworben. Es liegt jetzt an Euch weiterzumachen.»

Jagen brauche Zeit, gab er zu bedenken und rief die Jungjägerinnen und Jungjäger auf, sich zu engagieren. «Ihr seid die neuen Aushängeschilder der Aargauer Jagd», betonte er.

Jagd in einem dynamischem Umfeld

Er habe sich lange überlegt, ob er nun als Jäger oder aber als Förster sprechen solle, so Fabian Dietiker, der Leiter der Abteilung Wald im Departement BVU des Kantons Aargau. Nachdem er von einigen prägenden Erlebnissen aus seinem jagdlichen Werdegang berichtet hatte, nahm er, wie er sagte, einen Rollenwechsel vor.

Wolf zieht gelegentlich durch, der Rothirsch kommt

«Die Erfüllung der jagdlichen Aufgaben erfolgt in einem dynamischen Umfeld», stellte er fest. Dabei erwähnte er die aktuellen Themen Klimawandel, «neue» Tierarten sowie zunehmende Nutzung des Waldes für Freizeit und Erholung. «Die Erwärmung zeigt ihre Auswirkungen» so Dietiker. «Und während der Wolf im Aargau gelegentlich durchzieht, ist die Wiederbesiedelung durch den Rothirsch in vollem Gang. Auch die Besiedelung durch den Biber ist weit fortgeschritten.» Zudem würden sich weitere Arten – wie etwa Waschbär, Nutria oder Rotgans – bemerkbar machen. «Das Management der ‘neuen‘ Tierarten ist sehr anforderungsreich», stellte er fest.

Und zu den Auswirkungen der Freizeit- und Erholungsnutzung des Waldes erklärte er, dass eine Lenkung der Schlüssel für die Lösung sein werde. Klimawandel hat auch Auswirkung auf die Jagd Diese Trends – Klimawandel, neue Tierarten und zunehmende Freizeit- und Erholungsnutzung des Waldes – hätten Auswirkungen auf die jagdlichen Aufgaben konstatierte Fabian Dietiker. Er lobte das Projekt «Jagd 2025» von Jagd Aargau, welches sich mit den Herausforderungen für die Jagd befasst, und er gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass es eine gute Zusammenarbeit braucht, um den Herausforderungen begegnen zu können.

«Der Jagdpass ist kein Selbstläufer»

Die Hauptrolle der Feier – die Übergabe des mit einem Eichenbruch geschmückten Jagdpasses – fiel Regierungsrat Stephan Attiger zu. Unterstützt wurde er dabei, wie er sagte, durch den (ausgestopften) Keiler Bruno, sozusagen einem Stammgast an den Brevetierungsfeiern. «Schloss Habsburg ist ein würdiger Ort für eine würdige Übergabe», sagte Regierungsrat Attiger. Er gratulierte den Jungjägerinnen und Jungjägern und betonte: «Dass 39 von 47 Anwärterinnen und Anwärtern die Prüfung bestanden haben zeigt, dass der Jagdpass kein Selbstläufer ist».

 

Liste der Jungjäger/innen 2022

Affentranger Nicole Madiswil
Audino Eveline Umiken
Bischofberger Irene Bözen
Blumer Roman Küttigen
Brandt-dit-Siméon Stéphane Bellikon
Bühler Patrick Rothrist
Dermon Sven Biberstein
Di Marzio Amedeo Villnachern
Fischbacher Philipp Baden
Flückiger Dominic Schmiedrued
Frei  Michel Lupfig
Galli Ueli Samuel Beinwil am See
Grüner Lars Niederglatt
Haller Thomas Lenzburg
Huber Rouven Hägglingen
Hunkeler Andrin Sins
Jenny Remo Döttingen
Kaspar Manuel Oberkulm
Lüscher Patrick Würenlos
Lüthi Peter Schupfart
Mauley Remo Wohlen
Meyer Andreas Brittnau
Minder Joshua Untersiggenthal
Mohn Regula Kleindöttingen
Nesseler Philipp Oberwil-Lieli
Nichini Stéphane Muri
Pascolini Laura Aristau
Reist Jacqueline Aarau Rohr
Roth Stefan Zetzwil
Ruf Willy Riken
Schick Oliver Küttigen
Schmid Dalilah Hägglingen
Stutz Marcel Leutwil
Tresch Michael Strengelbach
Vögeli Samuel Mülligen
Wicki Nicolas Neuenkirch
Widmer Adrian Küttigen
Wyss Ueli Murgenthal

 

Gehorsamsprüfung 2022 - Prüfungsbericht

12 bestens vorbereitete Gespanne sind angetreten und legten die Prüfung am 18. Juni 2022 im Revier Meisterschwanden ab.
Die 4 Gehorsamsfächer,

  • Leinenführigkeit,
  • Gehen frei bei Fuss,
  • Ablegen und Schiessen sowie der
  • Appell

wurden durch die Richter beurteilt. Alle 12 Gespanne durften den Prüfungsausweis entgegennehmen. Herzliche Gratulation.

Auch dieses Jahr wurde ein Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung angeboten. Besten Dank an Katrin Strahm und Thomas Laube, die mich jeweils unterstützt haben. Ebenso herzlichst verdanke ich die Benutzung des Reviers bei der JG Diana Lenzburg.

 

  Die beste Tagesarbeit zeigte Roger Steiner
  mit dem DD-Rüden, Siro vom Kirchbergerholz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Viktorinox-Messer für den Tagessieger.

 

Cheops beim Ablegen   

 

Der älteste Teilnehmer: Müller Andreas

 

Prüfungsleiter und Prüfungssieger

 

Gastgeber Hans, Richterin Silvia

 


Rangverkündigung

 

 

Die Hundeführerinnen waren zahlreich vertreten.

Weidmannsdank der JG Meisterschwanden für das zur Verfügung stellen des Reviers.

Ebenso für die Grill-Bratwurst und die Getränke für alle Prüfungsteilnehmer, welche von der Jagdgesellschaft übernommen wurde. Das ist nicht selbstverständlich, wir wissen das sehr zu schätzen. Danke für die Mithilfe als Revierführer, Hans Döbeli und Heinz Widmer. Im Namen Aller, «vielen, vielen Dank».

Ich gratuliere allen erfolgreichen Führerinnen und Führer zur bestandenen Prüfung und wünsche weiterhin viele Freuden und Erfolge mit eurem vierbeinigen Kameraden. Ein Dankeschön allen Beteiligten für das kameradschaftliche Verhalten welches zum guten Gelingen der Prüfung beigetragen hat.

» Prüfungsbericht als pdf

Die erfolgreichen Gespanne der Gehorsamsprüfung:

Führer

Name des Hundes

Rasse

Beurteilung

Schmid Koch Sandra,
Uezwil

Inouk vom Hofalpli

Co.Sp.

bestanden

Angst Ruedi,
Rupperswil

Akary vom Sunnenhöreli

BGS

bestanden

van der Linden Ilka,
Hochwald/SO

Tamu vom Pittental

DK

bestanden

Müller Andreas,
Safenwil

Baghira vom Aitental

DL

bestanden

Frey Gaby,
Aarburg

Cheops von Bonambra

RHT

bestanden

Giger Hubert,
Schüpfheim/LU

P-Mira vom Grammkogel

Br.Br.

bestanden

Schneider Christoph,
Schneisingen

Field Runner`s Daja

E.Sp.Sp.

bestanden

Ruge Marie-Louise,
Rudolfstetten

Dorka Csàszàr Vadàsz

Visz. DH

bestanden

Getzmann Marco,
Schenkon/LU

Sam

DWxSt.Rh.Br.

bestanden

Küng Julian,
Widen

Ares

LNLH

bestanden

Steiner Roger,
Kirchleerau

Siro vom Kirchbergerholz

DD

bestanden

Portner Estelle,
Heitenried/FR

Anatol Théophile v. Ruedigraben

St.Rh.Br.

bestanden

 

Verantwortlicher Ausbildungs-/Prüfungswesen
Josef Sticher, alte Hallwilerstr. 3, 5724 Dürrenäsch
Tel. 062 777 46 55, Mobil: 079 350 89 71

josef.sticher@bluewin.ch

Der Prüfungsleiter

Sepp Sticher

 

Angebot Hundekurse, Seminare und Prüfungen 2022

Die Hundekommission JagdAargau ist aktiv und bietet ganz unterschiedliche Hundekurse an. Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam:

  Angebot Vorbereitungskurse Prüfungsdatum Details »Link

Allgemein

       
Gehorsamsausbildung und
-prüfung

Leinenführigkeit
frei Fuss, Appell
Ablegen
4 Kurstage

8. April 2022 18. Juni 2022 » Gehorsam
         
Jagdhundetag
Nordwestschweizerisch

Präsentation der Jagdhunde und ihrer Arbeiten vor und nach dem Schuss
Sonntagmorgen

  10. April 2022 » NWS Jagdhundetag
         

Stöbern

       
Praxisseminar

Herausforderung und Chancen mit dem Stöberhund
Vormittag (4 Stunden)

sobald genügend Anmeldungen 
(20 Teilnehmer)

  » Grundlagenseminar
         

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Grundseminar

Anforderungen,
Ausrüstung
2-Stunden-Anlass

laufend ab 5 Personen

  » Praxiswissen
         

Wasser- / Apportieren
Ausbildung und Prüfung

Schussfest,
Verlorensuchen
4 Kurstage

13. Mai 2022 3. Sept. 2022 » Wasser/Apport
         

Schweiss- und Fährtenschuh
Ausbildung und Prüfung

gem. Prüfungsreglement 

Ausbildung und Training in den Jagdhundegruppen

4. Sept. 2022 » Schweiss/Fährtenschuh
         
Anschuss-Seminar

Vor dem Schuss
Tatort am Anschuss
Umsetzung in die Praxis

Anschüsse im Feld untersuchen, Energie und Wirkung, Hilfsmittel

Theorie und
Umsetzung
in die Praxis

24. Sept. 2022 » Ausschreibung

 

 

Biberbeauftragte Aargau

Gebietsaufteilung   Name Wohnort Telefon Mail-Adresse
  Stahel Daniel Villnachern 079 878 7427 d_stahel@bluewin.ch
  Zwald Roland Ehrendingen 078 789 2549 rzwald@bluewin.ch
  Karer Albert Oberrohrdorf 079 638 27 93 albert.karer@karer.com
  Lüem Hanspeter Gränichen 079 734 8450 h.lueem@graenichen.ch
  Amsler Thomas Untersiggenthal 062 835 4547 thomas.amsler@ag.ch
  Koch Roland Dottikon 079 377 4760 roland.koch@ag.ch

Im Kanton Aargau werden die verschiedenen Herausforderungen im Umgang mit dem Biber in einem neuen Team angepackt. Die Sektion Jagd und Fischerei wird im Bibermanagement ab 2022 durch vier Biberbeauftragte unterstützt. Sie sind bei neu auftretenden Konflikten rund um den Biber die ersten Kontaktpersonen und können die Betroffenen, Anstösser, lokalen Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen, Gemeindeverwaltungen usw. beraten. Der Aufgabenbeschrieb geht aus dem Pflichtenheft hervor. 

Die vier Biberbeauftragten teilen sich den Kanton in vier Kreisen auf. Tot oder verletzt aufgefundene Biber sind weiterhin der lokalen Jagdaufsicht zu melden.

Die auf Mandatsbasis amtierende Biberbeauftragten ziehen für allfällige weitere Abklärungen Cristina Boschi oder die Sektion Jagd und Fischerei bei. Cristina Boschi, eine Wildtierbiologin mit privatem Beratungsböro, kommt dann zum Einsatz, wenn schwierigere Konflikte zu lösen sind oder weitreichende Abklärungen gemacht werden müssen.

» Massnahmenplan Biber

» Pflichtenheft Aargauer Biberbeauftragte

 

Eignungsprüfung Apport und Wasser, 4. September 2021, Rekingen - Prüfungsbericht

9 Hundeführer/innen haben sich für die Prüfung angemeldet. Die Resultate waren sehr erfreulich. 7 erfolgreiche Gespanne durften den Prüfungsausweis, für das Modul Apport/Wasser, 1 Gespann für das Modul Apport, entgegennehmen. Herzliche Gratulation.

Absolventen der Eignungsprüfung Apport / Wasser 2021

Zum guten Resultat beigetragen hat sicher der Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung. An 4 Übungstagen wurde in den Fächern Apportieren, Schussfestigkeit und Verlorensuche im Wasser geübt. Vielen Dank den Revierbesitzern, Diana Lenzburg, Rietenberg, Birrwil und Boswil, die uns das Übungsgelände und Wasser zur Verfügung gestellt haben. Thomas Laube und Hans Döbeli haben mich jeweils unterstützt und wir konnten zielführend mit den Hunden arbeiten. Danke Thomas und Hans.

Ebenfalls bedanken möchte ich bei allen Teilnehmern für ihr engagiertes Mitmachen und für die angenehmen gemeinsamen Stunden. Einen herzlichen Dank der Jagdgesellschaft Grütt Zurzach für das zur Verfügung stellen des Prüfungsgewässers in Rekingen.

» Prüfungsbericht Sepp Sticher

Tagessieger Sepp Gugerli mit Rocky

Die beste Tagesarbeit zeigte Sepp Gugerli mit seinem Grossen Münsterländer «Rocky», hier mit dem Richterteam.

Der Prüfungsleiter
Sepp Sticher

 

 

Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung 5. September 2021, Untersiggenthal - Prüfungsbericht

An der diesjährigen Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung in Untersiggenthal am 5. September 2021 haben rekordverdächtig 40 Gespanne teilgenommen, 29 auf der 500er und 11 auf der 1000er Fährte. 26 Hundegespanne haben bestanden.

Absolventen der Kant. Schweissprüfung 2021

Erfolgreiche Gespanne

Suchenheil und herzliche Gratulation!

Sandra Schmid Koch
Beste 500 m Schweiss-/Fährtenschuh-Arbeit:
Sandra Schmid Koch mit Inouk

 


Beste 1000 m Schweiss-/Fährtenschuh-Arbeit:
Simon Nussbaum mit Benji 

 

» Prüfungsergebnisse Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung Kanton Aargau 2021

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Jäger und Förster gemeinsam für den Wald

Erstmals sind die Themen Waldbau und Jagd und deren gemeinsame Ziele in einem Leitfaden festgehalten. Aargauer Jäger erhielten dazu am Freitag in Unterlunkhofen auf einem Rundgang Einblicke in die Forstwirtschaft.

Lukas Scherrer, Aargauer Zeitung, 23. August 2021

Es ist ein lauer Spätsommerabend, die sinkende Sonne glitzert durchs Blätterdach und rund 30 Jäger schreiten über die Pfade des Waldstücks Bärhau. Sie folgen der Spur von Revierförster Christoph Schmid, der für den Forstbetrieb Mutschellen auch jenes Waldgebiet in Unterlunkhofen pflegt. Schmid zeigt den interessierten Waidmännern einige Holzkonstrukte auf einer Waldlichtung. 27 solcher Schutzbauten hat der Forstbetrieb in Zusammenarbeit mit der Jagdgesellschaft erbaut. «Hier ging der Hirsch die jungen Eichenpflanzen an», erklärt Schmid den Zuhörern. «Über die normalen Baumschutzgitter kann der Hirsch nur lachen, hier musste etwas Gröberes her.»

Die Schutzbauten auf der gut einen Hektar grossen Fläche sind das perfekte Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den Forstbetrieben und der Jägerschaft. Denn, um eine stetige, artenreiche und naturgemässe Waldverjüngung – also die ökonomische und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes – zu erreichen, ist eine Absprache zwischen den Jagdgesellschaften, der Gemeinde und dem zuständigen Förster unerlässlich. Und genau dieses Wissen ist im Kanton Aargau nun erstmals in der Broschüre «Gemeinsam für den Wald – Waldbau für interessierte Jäger» zusammengefasst worden.

Der Anstoss zum Leitfaden kam gemäss Theo Kern, Geschäftsführer von WaldAargau, von Waldeigentümern in der Region Freiamt-Lenzburg. Genauer war es Erwin Jansen, hiesiger Kreisförster im Ruhestand, der den Stein ins Rollen brachte. Für Jansen war die Kommunikation zwischen Jägern und Förster seit jeher elementar, sodass es nicht verwundert, dass er schliesslich die Projektleitung für die neue Broschüre übernahm. Auch für Revierförster Schmid ist klar, dass das Mit-einanderreden der Schlüssel zu einer erfolgreichen Planung und Bewirtschaftung «seines» Waldes ist. «Wenn wir in einem bestimmten Wald- abschnitt viel Verjüngung wollen», erklärt Schmid, «gehen wir auf die Jagdgesellschaft zu.» Wird dann im entsprechenden Gebiet viel Wild erlegt, können sich weitaus mehr Jungpflanzen durchsetzen und zu stattlichen Bäumen gedeihen.

Dank der guten Arbeit der Jäger bereiten Schmid die Wildtiere im Bärhau auch viel weniger Sorgen als eine ganz andere Bedrohung: der Klimawandel. «Bei einem gesunden Baum sieht man nicht durch die Krone durch», sagt der Revierförster und blickt besorgt zu den Wipfeln hoch, durch welche hie und da ein Stück himmelblau schimmert. Die Buche etwa habe je länger, je mehr Mühe mit der globalen Erwärmung, da sie viel Wasser benötige. Und den Eschen mache eine Pilzkrankheit aus Ostasien zu schaffen.

Klimawandel, Schädlinge und Sturmschäden bereiten Sorgen

Auch der Befall durch Borkenkäfer oder Sturmschäden würden immer wieder für Einbussen beim Waldbestand sorgen. Um diesen Umständen zu begegnen, müsse die Forstwirtschaft weit vorausplanen und auch ein wenig mit der Natur experimentieren, wie Schmid erklärt. «Mein Idealbild eines Waldes ist ein Dauerwald mit einer möglichst grossen Vielfalt an Baumarten.» Dieser mache aber ein ständiges Eingreifen durch den Forstbetrieb nötig, was wiederum vieler Absprachen mit den Jagdgesellschaften bedürfe. «Wir Förster und Jäger reden gerne viel», scherzt Schmid gegen Ende des Waldrundgangs. «Wir reden aber nicht nur, wir handeln auch.» So schätze er den guten Draht zu den Jagdgesellschaften sehr und sehe den Erfolg dieser Kooperation jeden Tag bei der Arbeit. Schmid schliesst mit den Worten: «Ich bin sehr froh, dass dieses Pilotprojekt in unserem Wald seine Premiere feiert.»

Pilotprojekt in Unterlunkhofen ist nur der Anfang

Die Präsentation in Unterlunkhofen soll aber nur der Anfang sein. Bereits für Anfang September ist ein weiterer Anlass für interessierte Jäger in Gränichen geplant, wie Theo Kern verrät. Auch in Suhr soll die Broschüre vorgestellt werden, ein Termin dafür stehe aber noch nicht fest.

Beim anschliessenden gemeinsamen Bräteln mit Waldhornmusik vor der Holzlagerhalle lässt es sich auch Rainer Klöti, Präsident von JagdAargau, nicht nehmen, einige Worte an die Teilnehmer zu richten. «Auch wir Jägerinnen und Jäger müssen uns auf die Veränderungen im Wald einstellen», erklärt Klöti treffend. Man wolle lernen, den Fokus nicht nur auf das Wildbret zu richten, sondern auch auf den Wald als vielfältiges Biotop. «Zu dieser Vielfalt wollen wir als Jäger unseren Beitrag leisten. Und das neue Handbuch ist ein sehr wichtiges Mittel dafür.»

» Aargauer Zeitung, 23. August 2021

» Broschüre "Gemeinsam für den Wald" (pdf)

 

 

Schalldämpfer zum Wohl von Mensch und Tier

In der Schweiz ist der Einsatz von integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfern gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. i Ziff. 4 der Eidg. Jagdverordnung verboten. In andern Ländern dagegen wird auf der Jagd mit Schalldämpfern geschossen und in Grossbritannien ist deren Verwendung für Jagdführer und Forstbeamte sogar vorgeschrieben. Bei der gescheiterten Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes war eine der unbestrittenen Massnahmen dessen Anpassung zum vereinfachten Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln.

     
 

Der Knall der bei der Schussabgabe hörbar ist, wird durch die explosionsartige Expansion der Gase erzeugt, die beim Verbrennen des Pulvers in der Patrone entstehen. Einen Schalldämpfer kann man sich vorstellen, wie einen Puffer für diese Gase. Die Gase werden in einem ‘Behälter’ aufgefangen und ihre Expansionsgeschwindigkeit wird vermindert, die Gase entweichen langsamer. Den Knall den die Kugel beim Durchbrechen der Schallmauer (330 m/s) erzeugt, wird von einem Schalldämpfer nicht gemindert. Ein Schalldämpfer ist somit nicht in der Lage, ein Schussgeräusch ganz zu schlucken, das Geräusch wird aber auf ein vertretbares Mass reduziert.

 

 
     

Schalldämpfer gelten als Waffenzubehör, die entsprechenden Bestimmungen stehen im Waffengesetz (Art. 4 Abs. 2 Bst. a des Waffengesetzes) im gleichen Artikel wie z.B. die Granatwerfern (Bst. c), die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich verboten sind, ausser es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Art. 5 Abs. 4 und Art. 28 b des Waffengesetzes). 

     
 

Man versteht nur mit Mühe, weshalb Schalldämpfer und Granatwerfer nebeneinander in Artikel 4 Absatz 2 des Waffengesetzes genannt werden. Zwischen einem Zubehör, das den einzigen Zweck hat, den Lärm beim Schiessen mit einer Waffe zu verringern, und einem Gerät, mit dem tatsächlich andere Schiessmunition verwendet werden kann, gibt es wohl grosse und einleuchtende Unterschiede.

 
     

 

Der Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln auf der Jagd hat sich im europäischen Raum zwischenzeitlich grossflächig durchgesetzt. Gründe sind hauptsächlich der Lärmschutz der Bevölkerung im Allgemeinen und der Jagdausübenden und deren begleitenden Hunde im Speziellen. Ebenso reduziert sich mit schalldämpfenden Hilfsmitteln die mit einer Schussabgabe in der Dämmerung oder nachts verbundene Blendung des Schützen. Zudem wird auch der Rückstoss bei der Schussabgabe massgeblich verringert. Dies führt neben der Gesundheitsförderung auch zu einer Verbesserung der Treffsicherheit und ist somit eine weitere Massnahme zur Verbesserung des Tierwohls einerseits sowie der Jagdeffizienz andererseits.

Anfangs Juni 2021 hat die Jagdkommission des Kantons Aargau beschlossen, der Regierung einen Antrag zur Möglichkeit einer erleichterten Bewilligung beim Einsatz von schalldämpfenden Hilfsmitteln auf Jagdwaffen zu stellen. JagdAargau hat der Regierung die notwendigen Erläuterungen geliefert.

Jagd Aargau hat auf Wunsch der Jagdkommission in einer Umfrage im Frühling 2021 den Bedarf nach dem Einsatz dieser neuen Technologie abgeklärt. 74.8 % der Antwortenden befürworten den Einsatz des Schalldämpfers. Ein Grossteil der Befürworter würde Schalldämpfer einsetzen.

JagdAargau ist überzeugt, dass der Einsatz dieser neuen Jagdtechnologie zum Wohl von Wildtier, Bevölkerung, Jagdausübenden und begleitenden Jagdhunden auf der Basis der heute geltenden Rechtsgrundlage möglich ist und bitten den Regierungsrat des Kantons Aargau, diese Möglichkeit den Interessierten baldmöglichst zugänglich zu machen.

» Antrag an die Regierung für eine erleichterte Bewilligung von schalldämpfender Hilfsmittel auf Jagdwaffen

 


 

Die Jagdkommission wird diese Angelegenheit in ihrer nächsten Sitzung behandeln.

»  Antwort Regierungsrat Stephan Attiger an JagdAargau vom 25. Agusut 2021

Neobiota (Neophyten, Neozoen)

Neobiota ist der Sammelbegriff für Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die nach der Entdeckung von Amerika (1492 n. Chr.) unter Mitwirkung des Menschen nach Europa eingebracht wurden, entweder absichtlich (eingeführt) oder versehentlich (eingeschleppt).

Einige wenige Pflanzen und Tiere breiten sich hier ohne ihre natürlichen Feinde und Krankheiten besonders schnell aus und beeinträchtigen die einheimische Flora und Fauna oder gefährden Mensch und Umwelt. Sie werden als "invasiv" bezeichnet. Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft. Gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich bei uns stärker ausbreiten als in ihrer Heimat, können verschiedene Probleme bereiten.

Invasive, gebietsfremde Pflanzen (Neophyten)

Die Schweizer Flora zählt heute gegen 600 gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten. Von diesen verhalten sich 10 % invasiv, so etwa der Japan-Knöterich oder die Kanadische Goldrute.

Invasive, gebietsfremde Tiere (Neozoen)

Etwa eine von 1000 neu eingebrachten Tierarten, sogenannte Neozoen, verhält sich in der Schweiz invasiv. Derzeit gibt es in der Schweiz und im angrenzenden Ausland rund fünfzig invasive Neozoen. Unter den Säugetieren ist wohl die Wanderratte das bekannteste Beispiel: Sie reiste mit dem Menschen rund um den Globus. Neozoen zeigen oft in der neuen Umgebung eine völlig andere Populationsentwicklung als in ihren angestammten Gebieten. Meist fehlen ihre natürlichen Feinde und sie können einen starken Einfluss auf die einheimische Fauna haben, z.B. Grauhörnchen oder Nilgans. In der Schweiz befinden sich auch Raubtiere unter den Neozoen: Der Waschbär und der Marderhund.

Neben den Neozoen gibt es auch Tiere, welche ihr Verbreitungsgebiet auf natürliche Weise erweitern. So können Veränderungen des Klimas oder anderer ökologischer Bedingungen es einer Art ermöglichen, ein neues Gebiet zu besiedeln. Ein Beispiel für dieses Phänomen ist der Goldschakal.

» Neobiota-Strategie Kanton Aargau
» Departement Gesundheit und Soziales, Verbraucherschutz, Aargau
» Kora (Waschbär, Marderhund, Goldschakal)
» Prioritäre invasive Neozoen im Aargau
» Liste der Neophyten in der Schweiz (Pflanzenportraits)

Revidierte Eidg. Jagdverordnung 2021

Der Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen.

Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel. 

Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.

» Medienmitteilung 30.6.2021
» Revidierte Jagdverordnung (PDF, 427 kB)
» Erläuternder Bericht (PDF, 225 kB)
» BAFU: Wolf 

 

Laserpointer draussen verboten

Seit 1. Juni 2021 dürfen nur noch Laserpointer der Klasse 1 in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden. Der Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ist verboten. Sie dürfen auch nicht mehr eingeführt oder in der Schweiz angeboten werden.

In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, deren starke Strahlung Augen- und Haut schädigen können. Zusätzlich häufen sich auch Blendungen. Diese sind extrem gefährlich. Geblendete Personen können ihre Umwelt optisch nicht mehr richtig wahrnehmen. Dies kann zu einem Unfall führen.

Somit sind ab 1. Juni 2021 nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt und diese dürfen nur noch in Innenräumen bei Präsentationen verwendet werden.

» BAG

Live-Stream Information vom Montag, 31. Mai 2021, 19.00 - 20.00 Uhr

Liebe Jagkameradinnen und Jagdkameraden, geschätzte Mitglieder und Freunde

Am Montagabend, 31. Mai 2021, von 19.00  bis 20.00 Uhr haben wir über die wichtigsten Geschäfte und ein paar aktuelle Themen und Fragen informiert. Zudem hat Landammann Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), seine Grussbotschaft an die Zuhörerschaft gerichtet.

Die Präsentationen wurde aus dem AVAREL-Studio in Gebenstorf übertragen. Zu Beginn und am Schluss haben wir Aufnahmen der Bläsergruppe SonatES aus dem Konzert 2018 in der St. Ursen Kathedrale Solothurn eingespielt (Agnus Dei, L'Angelus, Hirschmarsch und L'Echo des Montagnes).

Wir danken allen Zuschauern und Zuhörern für das Interesse. Durch anklicken der nachfolgenden Bilder gelangen Sie direkt zu den einzelnen Vorträge und Foliensätzen:

    Live-Stream: Themen:

Foliensatz:

Begrüssung   Rainer Klöti - Willkomm
- Vorbemerkungen
- Wahlen, Ehrungen
         
Finanzen   Erich Schmid - Rechnungsabschluss
- Budget
- Finanzplan
         

Rechliches

 

Vera Beerli - Waldgesetz
- Biken und Reiten im Wald

         

Hundewesen

 

Thomas Laube - Jagdhundewesen
- Neugesetaltung Homepage
- Umfrage Juni 2020
- neue APP JAGDAARGAU

         
Umfrage   Erich Schmid - Umfrage April 2021
- Druck auf den Wald
- Schalldämpfer Bedürfnis
- Fachliche Beratung

         
Bilanz   Rainer Klöti - Leistungsbilanz 2017-2021
- Zukunft Jagd Aargau
- Revisionsbedarf Jagd-Vo
- Workshop Zukunft Jagd Aargau
         
Grussbotschaft   Stephan Attiger - Entwicklungsleitbild Kanton
- Strategien Umwelt
- Revisonsbedarf Jagd-Vo
- Gesellschaftl. Wandel/
  Herausforderung, Freizeitnutzung
- Dank für grossen Einsatz
 
         
Gesamtes Streaming      ganzer Foliensatz
         
       
         
  >> Generalversammlung vom 30. Juni 2021    

 

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138. Generalversammlung vom 30. Juni 2021 auf schriftlichem Weg

upload/GV_2021/Cover_Brosch__re.jpgLeider konnten wir erneut die Generalversammlung nicht wie gewohnt als «Jägerlandsgmeind» am Sonntagmorgen durchführen. Die Corona-Massnahmen liessen eine solche Veranstaltung noch nicht zu. Deshalb haben wir die 138. Generalversammlung unseres Verbandes wieder in brieflicher Art durchgeführt.

Von insgesamt 1342 Stimmberechtigten sind 473 Stimmzettel eingegangen - das ist eine bessere Stimmbeteiligung von 35 % als im Vorjahr. 

Allen Traktanden wurde mit klarem Mehr zugestimmt. Wir danken an dieser Stelle allen unseren Mitgliedern für das Vertrauen in den Vorstand.

Den Gewählten Funktionären gratulieren wir von Herzen zu ihren Wahlen und wünschen für ihre Tätigkeit nur das Beste.

Es gelangten folgende Traktanden zur Abstimmung:

  1. Protokoll der schriftlichen Generalversammlung vom 23. Sept. 2020
    Genehmigung des notariellen Abstimmungsresultates
  2. Jahresberichte 2020; Genehmigung
  3. Jahresrechnung 2020 und Revisorenbericht
    Genehmigung und Entlastung der Organe
  4. Budget 2021; Genehmigung
  5. Festsetzung des Jahresbeitrages:
    Antrag auf gleichbleibenden Jahresbeitrag von Fr. 60.--
  6. Gesamterneuerungswahlen Vorstand und Revisoren > Art. 11 Aufgaben GV   > Art. 12 Vorstand
    für den Rest der Amtsperiode 2020 – 2024   > Wahlvorschläge (pdf)
    6.1 Bezirksvertreter
    6.2 Präsident
    6.3 Vizepräsident
    6.4 Revisoren
  7. Ehrungen
    Die Ehrungen sollen für dieses Jahr in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen
  8. Ort der nächsten Generalversammlung 2022 (Bezirk Lenzburg)
    Sonntag, 24. April 2022, Mehrzweckhalle Seengen
  9. Verschiedenes
    (Strategiepapier 2023)

Weitere Infromationen erfahren Sie im Live-Streaming vom 31. Mai 2021.

Notar Philippe Minnig war für die Auswertung der Abstimmungen besorgt und hat das Resultat notariell bestätigen:

 

 

Netz Natur - ein Affront gegen die Miliztätigkeit unserer Jagd

Am vergangenen Donnerstag, 25. März 2021, strahlte das Schweizer Fernsehen eine weitere Folge der Sendung "Netz Natur" aus. Redaktionsleiter Andreas Moser konnte es leider nicht verkneifen, seine ideologische Meinung zur Jagd in negativem Bild an eine breite Öffentlichkeit zu bringen.

Es ist ein ungeheuerlicher Affront, die Milizjägerinnen und Milizjäger mehrfach als Hobby- oder Amateurjäger zu bezeichnen. Es kann nicht sein, dass Herr A. Moser diese Begriffe der militanten Jagdgegnerschaft in einem öffentlichrechtlichen Fernsehbeitrag übernimmt und sie sogar noch kommentiert! 

Die in der Schweiz ausgeübte Jagd ist eine Miliztätigkeit, die hohe Anforderungen an Ausbildung, Prüfung und zunehmend auch eine Rezertifizierung erfordert. Die Bevölkerung schätzt die äusserst seriös ausgeführte Arbeit von uns Jägerinnen und Jägern, von uns Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern. Das haben unzählige Reaktionen und die Abstimmungen im Aargau und wie jüngst im Kanton Zürich klar gezeigt.

Jagd Aargau zollt seinen Jagdaufseher*innen, den Jägerinnen und Jägern und allen Funktionären ein hohes Mass an seriöser, kompetenter und effizienter Arbeit und wendet sich ebenfalls mit einer Beschwerde an den Ombudsmann:

> Beschwerde JagdAargau zum Beitrag Netz Natur

> Beschwerde JagdSchweiz zum Beitrag Netz Natur

> Netz Natur Beitrag vom 25.3.2021 SRF

 

 

Richtlinien Nachsuchenwesen

Auf den 1.1.2023 wurde die Aargauer Jagdverordnung angepasst. Neu muss für jedes beschossene oder verunfallte Wildtier, das nicht auf Sichtdistanz verendet ist, eine fachgerechte Nachsuche mit einem geprüften Nachsuchenhund durchgeführt werden (§ 17 Abs. 5 AJSV);

Die Rechtsprechung der Gerichte hat sich in diesem Bereich in letzter Zeit verfeinert. Die grundliegenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes finden auch bei den Nachsuchen Anwendung und werden immer stärker gewichtet;

Die neue Richtlinie ist praxisbezogen ausgestaltet und soll vor unabsichtlichem Fehlverhalten und dessen Konsequenzen (Strafverfolgung) schützen. Zudem dient sie als Ausbildungsgrundlage für die neuen Nachsuchenführer(innen) und als Anleitung für Jagdleiter/innen;

Es ist der Jagdhundekommission ein grosses Anliegen das bisher schon gut entwickelte und organisatorisch modern ausgestaltete Nachsuchenwesen im Kanton Aargau zeitgerecht weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern.

Der Vorstand JagdAargbau hat an seiner Sitzung vom 8.2.2023  die neue Richtlinie Nachsuchenwesen, nach eingehender Diskussion, genehmigt. Diese wurde rückwirkend ab dem 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Es wurde eigentlich nur Weniges angepasst. Eine Übersicht ist aus der beiliegenden Synopse zu ersehen. Zu den Details verweisen wir auf die nachfolgende Richtlinie.

» Richtlinie Nachsuchenwesen vom 8.2.2023

 

Wildunfall

Unfallprotokoll bei Wildunfällen

Gebühr
für das Ausrücken bei Wildunfällen im Strassenverkehr


§ 29a Wildunfälle
1 Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher erheben für
ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten
Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von
pauschal Fr. 200.–

Gebühr für Wildunfälle im Strassenverkehr:
Mit der Teilrevision der Jagdverordnung wurde ab 1.1.2023 die Frage der Entschädigung der Jagdaufsicht für den Einsatz bei Wildunfällen im Strassenverkehr geregelt. Unter dem Titel „6bis Gebühren“ wird in § 29 a festgehalten, dass Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher für ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von pauschal Fr. 200.- erheben.

Die Erhebung der Gebühr erfolgt am einfachsten mit dem "Unfallprotokoll", das auf diese neue gesetzliche Regelung aktualisiert wurde. Die Jagdgesellschaft passt das Vorlageformular an und lässt es von der Jagdaufsicht ausfüllen und dem Unfallversursacher resp. seiner Versicherung abgeben. 

Die Forderung in Form einer Pauschale von Fr. 200.00 richtet sich an den/die Fahrzeughalter/in bzw. an die Versicherungsgesellschaft (Haftpflichtversicherung) des Fahrzeughalters.

 

31. Eidg. Jagdhornbläserfest in Weinfelden

Mit starker Aargauer Beteiligung: 4 Jagdhornbläsergruppen und das Bläsercorps Jagd Aargau fanden sehr guten Anklang und haben sehr erfolgreich abgeschlossen:

Jagdhornbläsergruppe Fricktal, Kat. A III

Jagdhornbläsergruppe Fricktal, Kat. A III

 

Jagdhornbläsergruppe FReiwil Wiggertal, Kat. A III

Jagdhornbläsergruppe Freiwild Wiggertal, Kat. A III

 

Jagdhornbläsergruppe Hallwyl, Kat. A II

Jagdhornbläsergruppe Hallwyl, Kat. A II

 

upload/Blaeser/ejbf_SonatES_01.jpg

SonatES, Kat. C I

 

Bläsercorps Jagd Aargau

Bläsercorps Jagd Aargau am Eidg. Jagdhornbläserfest in Weinfelden        » youtube "Wildsaujagd", Robert Obrist

 

Röbi Obrist

Vielen Dank unserem Gesamtchorleiter Röbi Obrist und herzliche Gratulation allen Bläsergruppen,

 

SRF Volksmusik, 11. Mai 2023

SRF Potzmusig, 13. Mai 2023

Thurgauer Zeitung, 15. Mai 2023

SRF Volksmusik, 10. Mai 2023

Eidg. Musikfest 2023 in Weinfelden