13] Keine generelle Arrondierung von Revieren - Regierungsrat glättet die Wogen

April
2016

Mit zwei Nachrichten, einer erfreulichen und einer weniger erfreulichen, ist kürzlich die Jägerschaft konfrontiert worden. Die erfreuliche Nachricht betrifft die Neuverpachtung der Jagdreviere. Wie Regierungsrat Stephan Attiger an der Generalversammlung von Jagd Aargau in Würenlingen erklärte, wird auf die vorgesehene Änderung der Verordnung mit Vergrösserung der Reviere verzichtet. Das bedeutet, dass all jene Reviere, die grösser als 200 Hektaren sind, voraussichtlich aus dem Schneider sein dürften. Weniger erfreulich dagegen – auch aus Sicht der Aargauer Jägerinnen und Jäger – ist die Abweisung der Beschwerde der Jagdgesellschaft Lostorf-Wartenfels durch das Bundesgericht. Die Jagdgesellschaft hatte sich gegen die Übernahme der Hälfte der Kosten von Schwarzwildschäden zur Wehr gesetzt. Das Urteil aus Lausanne ist auch deshalb interessant, weil es in Sachen Beitragspflicht an Wildschäden zu ganz anderen Schlüssen kommt als ein Privatgutachten, das Jagd Schweiz seinerzeit hatte erstellen lassen.