Nachsuchenwesen

Die Nachsuche mit dem geeigneten Hund ist eine unabdingbare Pflicht. Sie ist nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit durch jeden Jagdverein im Kanton Aargau sicherzustellen. Jedes nach dem Gesetz jagdbare, verunfallte, kranke oder beschossene und flüchtige Wildtier muss zwingend fach- und zeitgerecht nachgesucht werden.

JAGDAARGAU fördert und unterstützt die im praktischen Einsatz stehenden Nachsuchegespanne bei ihrer wichtigen und tierschutzrelevanten Arbeit zu Gunsten der Wildtiere.

Nützliche Dokumente i.S. Nachsuche

 

Befreiung Hundetaxe Aargau
Gemäss § 16 HuG und § 22 HuV werden im Einsatz stehende Schweisshunde von der Hundetaxe im Kanton Aargau befreit. Hundehaltende reichen der Gemeinde für die Befreiung von der Hundetaxe erforderlichen Unterlagen ein. Im Einzelnen sind dies für Schweisshunde: Nachweis der bestandenen Prüfung und Bescheinigung des Obmanns der Jagdgesellschaft über den Einsatz als akreditierter Schweisshund.

Formular Bescheinigung Obmann als pdf
Formular Bescheinigung Obmann als Word-Datei