Treffsicherheitsnachweis

Gesamtschweizerischer einheitlicher Treffsicherheitsnachweis

Die sichere Handhabung der Waffen und eine gute Treffsicherheit sind unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagd. Die Treffsicherheit ist aus Gründen des Tierschutzes, der Sicherheit, der Wildbretgewinnung und nicht zuletzt aufgrund einer effizienten Jagd als Grundhandwerk der Jägerinnen und Jäger von herausragender Bedeutung. Ein regelmässiges Schiesstraining gehört deshalb zur Selbstverständlichkeit.

Zum guten Schützen wird man nicht auf der Jagd sondern im Schiessstand oder Schiesskino. Nur wer hier zuverlässig trifft, ist gerüstet um auch unter jagdlichen Bedingungen einen weidgerechten Schuss anzubringen.

         

Der gesamtschweizerische Treffsicherheitsnachweis beinhaltet ein einheitliches Programm und gilt in der ganzen Schweiz: Jede Jägerin und jeder Jäger ist selber dafür verantwortlich, dass er eine Kopie des Treffsicherheitsnachweises direkt beim Kanton einreicht. Das Original bleibt beim Schützen, damit er sich auch für andere Kantone ausweisen kann.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Sektion Jagd und Fischerei 
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

Mail  jagd_fischerei@ag.ch

Fax   062 835 28 59

Der Treffsicherheitsnachweis ist jedes Jahr zu erbringen. Er ist gültig bis Ende des folgenden Kalenderjahres.

 

» Standblatt Treffsichereitsnachweis

» Merkblatt zum Nachweis der Schiessfertigkeit vom 31. März 2014

» Sektion Jagd und Fischerei (Jagdverwaltung)